27.09.2018 - 4.3 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Bacher erläutert, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die Glyphosat verbietet.

 

Auch Herr Schulz sieht den Ausschluss von Glyphosat bei Pachtverträgen kritisch. Die Kontrollen gestalten sich schwierig und sind kostenintensiv. Zudem müsse über mögliche Sanktionen (z.B. Kündigung, Vertragsstrafen) gesprochen werden. Problematisch ist auch die Tatsache, dass ein Pächter sowohl städtische als auch private Grundstücke zeitgleich bewirtschaftet und ggf. je nach Flurstücksgröße und -form es technisch nicht möglich ist, kein Glyphosat in den Boden einzubringen.

 

Herr Nadolny befürwortet die Abschaffung von Glyphosat und führt den Koalitionsvertrag auf Bundesebene an, der ebenso eine Abschaffung beinhaltet.

 

Frau Krönert spricht sich ebenfalls für den Antrag aus. Für die Probleme hinsichtlich der Umsetzung werden im Laufe der Zeit Lösungen gefunden werden.

 

Herr Matthäus führt an, dass es etwa 160 bestehende Pachtverträge gibt. Bei großen Flächen wäre ein Ausschluss durchaus denkbar. Splitterflächen sollten ausgeschlossen werden. Auf den Flächen der RSAG (Gleisbett) wird jedoch auch weiterhin Glyphosat eingesetzt werden müssen, da dies eine gängige Methode darstellt und alternativlos ist.

 

Herr Prechtel klärt auf, dass die Vertragsfreiheit auch für Kommunen gilt und ein Ausschluss von Glyphosat auf städtischen Pachtflächen damit rechtlich möglich ist.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt