20.09.2018 - 4.1 Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen/Ausza...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Grape, Leiterin der Abteilung Kämmerei im Finanzverwaltungsamt, erläutert die Beschlussvorlage. Die Sportstätte sei handelsrechtlich beim KOE, steuerrechtlich jedoch weiterhin beim Betrieb gewerblicher Art (BgA) Sportstätten und Bäder geführt worden. Für die Herauslösung aus dem Betriebsvermögen des BgA sei zwingend Kapitalertragssteuer zu entrichten, insofern handele es sich hier um einen unabweisbaren Sachverhalt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die Zahlung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages im Zusammenhang mit der Veräußerung der Sportstätte „Haus des Sports“ im Jahr 2015 in der Haushaltsposition 42402.56730000/76730000 in Höhe von insgesamt 20.662,20 EUR im Haushaltsjahr 2018.

Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt in gleicher Höhe durch Minderaufwendungen/-auszahlungen im TH 90 2018 in der Haushaltsposition 61201.57514000 <tel:6120157514000>/77514000 <tel:77514000> Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute- Girozentralen/Landesbanken.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt