25.09.2018 - 6.4 Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühre...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Massenthe bedauert, dass nicht alle Ortsbeiräte in die Beratungsfolge zur Parkgebührenordnung auf genommen wurden. Betroffen von den Regelungen der Gebührenordnung sind alle Einwohner Rostocks, auch bzw. gerade auch die die nicht in der Stadtmitte oder in Warnemünde wohnen.

Herr Jäger verliest die ablehnende Stellungnahme des Bauausschusses.

Herr Westphal wirft ein, dass die Parkgebührenordnung nur für die städtischen Parkplätze greift. Für die Parkplätze der Uniklinik, wie in der Stellungnahme angeführt, gilt sie nicht.

Frau Goedar den Kultusausschuss: Andere Städte werben schon wieder mit kostenlosen Parkplätzen in der Innenstadt, um die Kunden von den Einkaufscentren auf der grünen Wiese wieder in die Innenstädte zu locken. Gerade die Einwohner Gehlsdorfs und der Stadtdörfer sind auf Grund der zum Teil katastrophalen Nahverkehrsanbindungen darauf angewiesen, mit dem Auto in die Stadt zu fahren und müssen dann die hohen Parkgebühren zahlen. Die Stadt sollte im Sinne des Wettbewerbs mit den privaten Parkplatzbetreibern die Parkgebühren eher senken, statt zu erhöhen.

Herr Massenthe bittet um Abstimmung:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerschaft beschließt die Parkgebührenordnung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage