19.09.2018 - 7.2 Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte in der Ha...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Vorab erklärt Frau Scheffler, dass es noch einen Nachtrag geben wird, der sich zurzeit jedoch noch im Verwaltungsumlauf befindet.

Frau Niemeyer spricht sich dafür aus, die Wünsche und die grundsätzliche Verständigung über Vorhaben bereits im Dezember auf die Tagesordnung zu nehmen.

Im weiteren Verlauf erklärt Frau Niemeyer das „Antragsverfahren Ortsbeirat“her. Der Die Höhe des Verfügungsrahmens der Zuwendungen für Maßnahmen des Ortsbeirates bis zu einem Betrag von 500 Euro muss beschlossen werden. Frau Niemeyer äert Ihre Bedenken, dass in der Richtlinie aufgeführt sei, das Geld wäre dem/der Ortsbeiratsvorsitzenden auszuzahlen. Sollte das Vorgehen so sein, spricht sich Frau Niemeyer dagegen aus.

Frau Scheffler erklärt, dass eine Auszahlung nur gegen Quittung bzw. Rechnung beim Ortsamt Mitte erfolgt. Der Ortsbeirat könne jemanden bestimmen, das Geld nach der Prüfung der Quittung bzw. Rechnung entgegenzunehmen.

 

Fraglich in Abschnitt 9 ist, ob die zu Beginn beschlossene Summe nur von der/dem Ortsbeiratsvorsitzenden abgerufen werden darf.

 

Weitere Ausführungen folgen zum „Antragsverfahren Vereine, Verbände“. Frau Scheffler empfiehlt, bestimmte Überlegungen bereits im Vorfeld zu beraten, um das Verfahren händelbarer zu machen (eventuelle Vorsichtung der Anträge etc.)

Der Ortsbeirat merkt an, dass es für kleinere Vereine schwierig wird, gewisse Summen im Vorfeld zu finanzieren. Dazu erwidert Frau Scheffler, dass die Auszahlung der Zuwendung bereits nach Rechtkraft des Zuwendungsbescheides möglich sei.

 

Nach der Erklärung zum „Verfahrensablauf Verwaltung“ merkt Frau Richter an, dass es fraglich ist, welche Maßnahmen der Ortsbeirat als wichtig empfinden könnte, die von der Stadt nicht finanziell übernommen werden würden.

Wenn der Haushalt spät beschlossen, genehmigt und veröffentlicht wird, werden die Zeitfenster zur Finanzierungsausschüttung sehr klein.

Frau Niemeyer bittet um Anpassung des Textes der Richtlinie auf gendergerechte Sprache.

 

Herr Winter wirft die Frage nach Klärung auf, wer der Gruppe „allgemein“ zugerechnet wird.

Der Ortsbeirat bittet um Klärung.

 

Weiter spricht er den Wunsch aus, die Frage Nr. 7 des Antrages zu streichen, wenn kein rechtlicher Grund dem entgegensteht.

 

Aus der Diskussion ergebend stellt Frau Niemeyer folgende Änderungsanträge:

Nr. 1:                            2018/BV/3896-02 (ÄA)

Die Bürgerschaft beschließt in Pkt. 9 Satz 2 zu streichen.“

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Nr. 2                            2018/BV/3896-03 (ÄA)

Die Bürgerschaft beschließt in Pkt. 8 Satz 5 den Wortlaut: „gegebenenfalls vorbehaltlich eins rechtskräftigen Haushaltes“ zu streichen.“

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Nr.3:                            2018/BV/3896-04 (AÄ)

Die Bürgerschaft beschließt in der Anlage 1 zur Richtlinie den Punkt 7 zu streichen.“

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

Abschließend stellt Frau Niemeyer den Antrag auf Vertagung bis die überarbeitete Beschlussvorlage vorliegt.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Budgetregelung und wartet auf den Nachtrag um die Vorlage dann zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage