02.10.2018 - 4 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

In der letzten Sitzung hatte Herr Berger ein Schreiben einer Bürgerin mit Bitte zur Einrichtung einer Hundewiese im Ortsteil Schmarl vorgestellt. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege teilt dazu mit, dass auf den öffentlichen Grünflächen der HRO keine Hundewiesen ausgewiesen werden. Gemäß Grünflächensatzung (GFS) ist die Nutzung der öffentlichen Grünflächen nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme auszurichten. Gemäß § 4 Abs. 4 der GFS haben Personen, die Tiere mitführen, zu gewährleisten, dass

- Personen durch Tiere nicht belästigt werden

- die Tiere von Spielplätzen ferngehalten werden

- Grünflächen nicht beschädigt werden

- anfallender Hundekot entfernt wird.

Gemäß Hundeverordnung der HRO besteht Leinenzwang nur in der Innenstadt, in Warnemünde und im Schwanenteichpark. Wenn es Hundewiesen gibt, sollte es auch Flächen geben, auf denen Hunde verboten sind. Die praktische Durchsetzung und Kontrolle ist gegenwärtig nicht durchsetzbar. Im Stadtteil Schmarl kann die weitläufige öffentliche Grünfläche "Park an der Hundsburg" für Aktivitäten mit den Vierbeinern gut genutzt werden.

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege informiert, dass in diesem Winterhalbjahr die Firma Alpina Service im Rahmen von Wildschweinpräventionsmaßnahmen im Park an der Hundsburg Mäh - und Gehölzschnittarbeiten durchführen wird. Diese Maßnahme ist mit dem Sachbearbeiter Jagdangelegenheiten abgestimmt und dient der Eindämmung von Schwarzwild.

 

Herr Groß hatte den Hinweis gegeben, dass vom Schmarler Damm kommend das Richtungszeichen auf der Verkehrsinsel in Richtung Hundsburgallee verdreht ist. Das Schild ist inzwischen repariert.

 

In der letzten Sitzung ist durch die Einwohner nachgefragt worden, ob für den Kiosk im Kolumbusring eine Sondergenehmigung vorliegt. Weiterhin ist eine starke Lärmbelastung durch die am Kiosk anwesenden Gäste angezeigt worden. Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten teilt dazu mit, dass für den benannten Kiosk keine Gaststättenerlaubnis vorliegt, die eine Außenversorgung abdeckt. Eine Sondernutzungserlaubnis für eine entsprechende Nutzung liegt ebenfalls nicht vor. Der Betreiber wurde schriftlich über die ungenehmigte Nutzung informiert und aufgefordert, die Versorgung im Außenbereich einzustellen. Weiterhin wurde er über seine Betreiberpflichten, insbesondere hinsichtlich der Pflicht zur Beruhigung seiner Gäste und Unterbindung jeder Lärmbelästigung, die von seinem Betrieb ausgeht, belehrt. Diese Hinweise werden durch den zuständigen Bereich überprüft. Sollten weiterhin Lärmbelästigungen festgestellt werden, wird um entsprechende Hinweise gebeten.