23.08.2018 - 4.3 Änderung des Eigentums des ehemaligen Ausrüstun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski erläutert die Beschlussvorlage. Die Erhaltung des Krans als maritimes Denkmal sollte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock selbst umsetzen. Für die Aufstellung des Krans laufen aktuell noch Verhandlungen mit benachbarten Grundstückseigentümern, ggf. könne auch eine andere Fläche hierfür gepachtet werden. Die Beräumung der aktuellen Lagerungsfläche habe bis Ende 2019 zu erfolgen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Eigentumsübertragung von der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Langen Straße 38 in 18055 Rostock, als Eigentümer des ehemaligen Ausrüstungskranes Typ „Möwe“, an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch kostenlose Übereignung zu.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage