21.08.2018 - 5 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

Herr Cornelius stellt fest, dass die Vorgartensatzung für das Thünenviertel bereits seit 2008 diskutiert und bearbeitet wird.

2014 wurde die Vorgartensatzung bereits von der Bürgerschaft beschlossen.

Er gibt das Wort an Frau Hoffmann.

 

  • Die Vorgartensatzung ist eine Gestaltungssatzung laut Landesbauordnung.
  • Diese darf keine Nutzung von Grund und Boden beinhalten. Die Nutzung (z.B. Abstellen von Müllbehältern, Autostellplätze oder Briefkastenanlagen) muss in einem Bebauungsplan(B-Plan) laut Bundesgesetzt geregelt werden.
  • In der Gestaltungssatzung wird nur geregelt „WIE“ die Anlagen aussehen dürfen, wenn sie im B-Plan gestattet sind.
  • Die Definition des Begriffes „Vorgarten“ wird angeglichen, dass sie in beiden Satzungen gleich ist, damit es nicht zu Widersprüchlichkeiten kommen kann.
  • Aus der Vorgartensatzung werden die Inhalte gestrichen, die künftig durch den B-Plan ersetzt werden.
  • Die Vorgartensatzung und der B-Plan sollen parallel bestehen.
  • Der B-Plan erstreckt sich über das Thünenviertel und Tweelviertel.
  • Die Vorgartensatzung ist im Geltungsbereich des Thünenviertels anzuwenden.

 

Fragen:

Ist für die Zukunft vorgesehen, die Satzungen im gesamten Hansaviertel Anwendungen finden?

Wie ist der Verfahrensweg um dies in Zukunft zu erreichen?

1. es muss dann eine Bestandsaufnahme erfolgen und analysiert werden

2. einige Bestände müssen erhalten bleiben

3. dann könnte eine Gestaltungssatzung erstellt werden

Es nnte auch gleich ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan beantragt werden.

 

Der OBR stimmt über die Beschlussvorlagen einzeln ab.