27.06.2018 - 9.6 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W. 99 "Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

 

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Beschluss:

 

1. r einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ i.d.F. der 1. Änderung soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt werden.

Dieser Teilbereich wird begrenzt:

 

- im Osten: durch die Wohnbebauung an der Pressentinstraße 16 bis 17a
und 18 bis 24a,

- im Norden: durch das Gelände der Werft Tamsen Maritim,

- im Westen: durch die Warnow und

- im Süden:durch den Wald und den angrenzenden Bebauungsplan
Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“;

 

ausgeschlossen der zentrale Bereich des Wohngebietes, der durch die

Planstraßen A und C und die Mischgebietsfläche begrenzt wird.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Das Planungsziel besteht in der zeitgemäßen Entwicklung eines attraktiven Wohn­gebietes unter Anpassung an inzwischen aktualisierte Normen und Richtlinien.

 

r die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Anlagen:
1. Lageplan mit Geltungsbereich,
2. Entwurf des Bebauungsplans,
3. Entwurf der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

32

Dagegen:

  2

Enthaltungen:

  3

 

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Anlagen zur Vorlage