27.06.2018 - 9.1 Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die zweckgebundene Zuwendung zur Erhöhung des Verbrauchsvermögens der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von insgesamt 17,0 Mio. EUR für den Zeitraum bis 2021. Die Teilbeträge der zweckgebundenen Zuwendung werden in Abhängigkeit der jeweiligen Jahresergebnisse und anderweitiger Verwendungen bestimmt und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt.
 

2. Die Bürgerschaft beschließt die nicht zweckgebundene Zuwendung an das Verbrauchsvermögen der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von jährlich 10.000,00 EUR bis zum Jahr 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt