26.06.2018 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 26.06.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Der Vorsitzende der Kleingartenanlage Toitenwinkler Weg erläutert die nachfolgenden Punkte und bittet um Klärung und Unterstützung:
- Schlechter Zustand der Zuwegung zur „Kohlrabi-Bar“ – Vereinshaus/-(öffentliche) Gaststätte der Kleingartenanlage
- Weg/Straße vom Abzweig der Rostocker Straße vorbei an der Kohlrabi-Bar um die Kleingartenanlage herum bis an den Toitenwinkler Weg
- Ist diese Straße/der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet?
- Hinter der Kleingartenanlage gibt es Außenparkplätze am Weg, diese müssen erreichbar sein.
- Wer hat die Verkehrssicherungspflicht für den Weg?
- Eine Beschilderung an beiden Einmündungen in die Rostocker Straße und den Toitenwinkler Weg ist nicht vorhanden.
- Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich oder Geschwindigkeits- beschilderung mit 10 km/h, da viele Ältere und Kinder den Weg benutzen
- In der Rostocker Straße fehlt nach dieser Einmündung zur Kohlrabi-Bar eine erneute Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Herr Massenthe verweist auf die Planungen zur Erschließung des neuen Wohngebietes an der Rostocker Str. und im Bereich Jens-Markt. Hier wird es dann Veränderungen in der Zukunft geben.
Herr Westphal verweist auf die baulichen Voraussetzungen, die für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches notwendig sind und hier nicht gegeben sind.
Festlegung:
- Klärung durch das Ortsamt hinsichtlich der Zuständigkeiten für den Abschnitt zwischen Rostocker Straße und Toitenwinkler Weg um die Kleingartenanlage Toitenwinkler Weg herum
- Antragstellung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h für diesen Weg/Straße an das Amt für Verkehrsanlagen
2. Herr Kühner:
- der Randstreifen im Bereich der Drostenstr. 19 wird ständig durch schwere Fahrzeuge zerfahren
Ortsamt: - der Hinweis wurde im Klar-Schiff bereits am 29.05.2018 eingestellt
unter Nr. 36952; Baulastträger ist das Amt für Verkehrsanlagen
- Anzeigen zu Falschparkern können auch von den Bürger selbst getätigt werden, da Gehlsdorf kein Schwerpunktbereich für den KOD ist