20.06.2018 - 8 Frühzeitige Beteiligung gem. § 4(1) BauGB, Beba...

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Wortprotokoll

Frau Scheffler informiert darüber, was unter der Bezeichnung „frühzeitige Beteiligung“ zu verstehen ist.

Bei der frühzeitigen Beteiligung zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wie die Verwaltung mit ihren Ämtern, Stadtwerke, Telekommunikation, Wasser, Abwasser, Munitionsbergungsdienst und viele mehr. Dazu gehört auch der Ortsbeirat.

Die Träger öffentlicher Belange können auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ihre Hinweise und Einwendungen abgeben. Diese finden nach Prüfung und Erfordernis Berücksichtigung in der Planung.

Nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgt dann die frühzeitige öffentliche Beteiligung.

Die WIRO wird in gewohnter Weise dazu voraussichtlich im September öffentlich einladen.“

Der Vorentwurf des Bebauungsplans ist den Ortsbeiratsmitgliedern bereits vor 6 Wochen per E-Mail zugegangen und der Bauausschuss hat darüber beraten und eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde kritisch unter Berücksichtigung differenzierter Betrachtungsweisen diskutiert und eine Änderung der Stellungnahme wird konkreter formuliert.

Stellungnahme des Ortsbeirates der KTV

-          Wir begrüßen die Festlegung als Urbanes Gebiet. Allerdings sollte Beherbergungsgewerbe nicht zulässig sein, da eine möglichst hohe Anzahl an Wohnungen entstehen soll.

-          Der OBR fordert, dass mindestens 33 % der Wohnungen als Sozialwohnungen (geförderter Wohnungsbau mit Mietpreisbindung) sowie mindestens weitere 33 % als Wohnungen im mittleren Preissegment (Miete zwischen 6,50 und 8,50 EUR/qm) festgeschrieben werden.

-          Das Verkehrskonzept sehen wir in Bezug auf die 5-spurige Planstraße A mitten durch das Wohngebiet nach wie vor kritisch. Es sollte so wenig Verkehr wie möglich in und an das Wohngebiet gezogen werden.

-          Wir vermissen Aussagen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen (Werbeflächengrößen, Zulässigkeit von Leuchtwerbung und Werbung mit bewegten Bildern).

-          Positiv sehen wir, dass bei den Parkhäusern auch sportliche Zwecke zulässig sind.

-          Der Ortsbeirat regt an, für alle im Plangebiet zu schaffenden Spielplätze eine Gesamt-Mindestgröße festzulegen.

-          Wir sehen ein Konfliktpotential zwischen Schnellradweg und dem verkehrsberuhigtem Bereich im südwestlichen Teil des Plangebietes (Straßenbahnhaltestelle an der S-Bahn-Brücke).

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Herr Toscher und Herr Ludwig verlassen um 20.28 Uhr die Sitzung, es sind noch 5 von 11 Mitgliedern anwesend.

 

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Beschluss:

 

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