20.06.2018 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Herr Szabó, Inhaber Caféthe, fragt nach dem Bearbeitungsstand seiner Anfrage aus der Mai Sitzung. Frau Scheffler verliest die Stellungnahme des Amtes für Ordnungsangelegenheiten.

[...] Diese Entscheidung hat ein Mitarbeiter des Amtes 32 im Zusammenhand mit einer Vorortprüfung gegenüber Gewerbetreibenden an dieser Adresse lediglich kommuniziert. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung letztlich auch durch das zuständige Amt entsprechend schriftlich ergeht.

Ursache für eine geänderte Verfahrensweise in der Stadt ist die Entscheidung des Bundeverwaltungsgerichtes (BVerwG) aus dem Jahr 2015, dass auf Grund der Gesetzeshierarchie vorrangig die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) Berücksichtigung zu finden haben; hier konkret die Verbotsregelung der §§ 32 und 33 StVO. Ausnahmen von diesen Verboten sind durch die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entschieden. Darauf aufmerksam gemacht wurden wir letztlich im September 2017 und sind demzufolge an diese Entscheidung des BVerwG gebunden. [...]“

Eine abschließende Aussage zum Verfahren steht allerdings noch aus.

Frau Niemeyer erwähnt, einen Anruf eines Einwohners der KTV entgegen genommen zu haben, der mitgeteilt hat, dass es schon mehrere Beschwerden bezüglich der Gehwegbreite vor Ort gegeben hat und er seine auch schriftlich eingereicht habe. Herr Szabó kann dies so nicht bestätigen, da ihn keine Beschwerde erreicht habe.

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