22.05.2018 - 6.1 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W. 99 "Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Drewing, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft:

  • Die 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde notwendig aus mehreren Gründen notwendig:

-         B-Plan wurde bereits 1997 bis 1999 aufgestellt

-         Jetzt neuer Investor und Eigentümer der Flächen mit diesem soll die Entwicklung des Wohnstandortes vor dem Hintergrund des akuten Wohnbedarfes wieder aufgegriffen werden

-         Planungsziele hinsichtlich der Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes konnten mit bisherigen Eigentümern nicht erreicht werden

-         Aktualisierte Rechtsnormen und Richtlinien waren in die Planung einzuarbeiten

-         Das geänderte Konzept soll einen attraktiven Wohnstandort garantieren und eine hohe Wohnqualität sichern unter verbesserter städtebaulicher Einbindung der Lage am Warnow Ufer

-         Änderungen waren auch hinsichtlich der Waldumwandlung notwendig

 

 

Herr Fricke, Planer vom Büro Stadt- und Regionalplanung, Wismar, stellt in einer Power Point Präsentation die wesentlichen Grundzüge 2. Änderung des B-Planes dar:

-         B-Plan-Aufstellung 1997 bis 1999 als Wohngebiet mit mehrgeschossigem Wohnungsbau

-         Heute geht es um die Änderungsbereiche (auf den Flächen in der Mitte haben die Bauarbeiten begonnen, da die Gebäude B-Plan konform errichtet werden

-         Direkt an der Kai kante verlief eine Planstraße B, die jetzt hinter der 1. Baureihe angeordnet ist

-         Waldersatzflächen wurden in der Rostocker Heide bereitgestellt

-         Es gibt schwierige schalltechnische Untersuchungen, besonders auch durch die notwendige Beachtung der Schallausbreitung über das Wasser von den gegenüberliegenden Gewerbestandorten, auch der weitere Verkehrslärm hat Beachtung gefunden

-         Die Erschließungsplanung ist fertiggestellt

-         Ein Tiefgaragenkonzept für den ruhenden Verkehr wurde erarbeitet

-         Es gibt überwiegend Mietwohnungsbau für 2 bis 4 geschossige Wohnbauten, aber auch andere Wohnformen

-         Im Bereich der Baufelder am Wasser und an der Grenze zur Werft gibt es Festsetzung MU Urbane Gebiete, damit entfällt u. a. das Sondergebiet Hotel hier sind auch gewerbliche Nutzung, Büros, Pflegedienst etc. vorgesehen

-         Die neue breite Uferpromenade soll eine breite Treppenanlage zur Warnow erhalten

-         Geplant ist ein aufgeständertes Gebäude für ein Café im Sondergebiet Sportboothafen

-         Ca. 250 neue Bäume werden am Standort gepflanzt

-         Stellplatzfestsetzungen z. B. in der Waldabstandfläche

-         Ausführliche Erläuterung weiterer textlicher Festsetzungen

-         Neu ist der Bau einer 1000erLeitung und ein Auslaufbauwerkr die Regenentwässerung in die Warnow, damit werden auch weitere Flächen entwässert, da die alte Leitung marode ist, Herr Musahl übernimmt hierfür die Kosten

 

Diskussionsschwerpunkte aller Anwesenden:

 

Herr Massenthe/weitere OBR-Mitglieder/Einwohner:

-         wichtig ist eine höherwertige gastronomische Einrichtung im Wohngebiet, auf keinen Fall lediglich ein Imbissstand oder ähnliches

-         eine solche gastronomische Einrichtung könnte sich zu einem Anlaufpunkt entwickeln , da es diese in Gehlsdorf (bis auf das Fährhaus) nicht mehr gibt

-         dieser Hinweis soll als Protokollnotiz für das B-Plan-Verfahren aufgenommen werden, aber kein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage sein

-         Frage zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen sowie zur fehlenden zweiten u Zufahrt und zur Festsetzungsmöglichkeit der Wohnungsgrößen (auch größerer Wohnungen)

 

Herr Fricke/Herr Musahl:

-         der B-Plan schafft den rechtlichen Rahmen für gastronomische Einrichtungen z. B. im Sportboothafen aber auch Möglichkeiten auch möglich mit Dachterrasse sowie an anderen Stellen wichtig ist es hierfür einen Betreiber zu finden, dies ist im B-Plan nicht festsetzbar

 

-         Ferienwohnungen sind ausgeschlossen

-         Mietwohnungen, Wohnraum für Pflegebedürftige einschl. Büro für Pflegeeinrichtungen

-         r große 5-Raumwohnungen gibt es kaum Bedarf ssen dann auch bezahlbar und vermietbar sein

-         Eigentümerrechtlich ist eine zweite Zufahrt nicht möglich, das Amt für Verkehrsanlagen hat den Planungen so zugestimmt

-         Der Bau des Einfahrbereiches von der Pressentinstr. ist mit dem Amt r Verkehrsanlagen abgestimmt

-         Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht Gegenstand eines B-Planes, sind

Verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen

-         im Bereich Sportboothafen geplant

-         Stellplätze in Tiefgaragen oder in der Erdgeschossen der Wohngebäude sind privat

-         Mehr als 70 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum für Besucher geplant

-         Eine KITA oder Schule ist zwar lt. Planung der Stadt hier nicht vorgesehen, soziale Einrichtungen sind jedoch glich

 

Herr Schmoll, Geschäftsführer Tamsen Maritim:

-         Die Zahl der geplanten Wohnungen hat sich erheblich erhöht  (lt. OZ-Artikel)

-         Die Tamsenwerft chte sich auf dem eigenen Gelände weiterentwickeln

-         Schon 2017 wurde eine Werfterweiterung im Ortsbeirat wie auch in der Verwaltung vorgestellt

-         Sieht hier für die Planungsziele der Werft mit dieser großen Wohnungsbauanzahl ein hohes Konfliktpotential, da die Schallschutzvorgaben einzuhalten sind

-         Empfehlung an den Ortsbeirat, die Beschlussfassung heute zu verschieben, damit genug Zeit bleibt die neue Sachlage zu prüfen

-         Verteilt verschiedenen Pläne - Darstellungen zur Werfterweiterung und Planungen im Wohngebiet und erläutert diese

-         Keine Infrastruktur im Wohngebiet dargestellt

-         Die Bebauungsdichte ist hoch

-         Gibt an, dass die Ausweisung urbaner Bereiche einen neuen Sachverhalt darstellt, für den er Zeit zur Prüfung benötigt

-         Es wird keine zweite Zuwegung über das Werftgelände geben

 

Herr Massenthe:

-         die Thematik Grunderwerb von der Tamsenwerft für den Radweg ist trotz großem Bemühens der Ortsbeirates nicht mit dem notwendigen Einsatz durch die Verwaltung betrieben worden und ist jetzt so nicht mehr möglich

-         dringend notwendig ist eine Verbesserung der Verkehrsgestaltung in Gehlsdorf wie der Bau einer Umgehungsstr.

-         Vorrang in diesem B-Plan hat der Wohnungsbau und dessen schnelle Umsetzung 

 

Herr Musahl:

-         es gab mehrere Gespräche zwischen der Tamsenwerft und ihm, bei denen der Werft das städtebauliche Konzept bereits am Anfang vorgestellt wurde, es wird seit 2 Jahren an der B-Plan-Änderung gearbeitet

-         in einem letzten Gespräch vor wenigen Wochen im Amt für Stadtplanung wurden seitens der Werft Änderungsvorschläge unterbreitet, u. a. die Festsetzung der urbanen Gebiete

-         seit einem Jahr wird von Seiten der Werft geredet, aber ein Antrag auf Änderung des B-Plans für ihren Bereich wurde bisher nicht gestellt

-         es besteht ein entscheidender zeitlicher Vorlauf für die 2. Änderung der Wohnbauflächen, er hat bereits viel Geld für die Planung und Gutachten investiert, bei Beginn einer gemeinsamen Planung jetzt wären die Mitteln in den Sand gesetzt, da alles (Planungen, Gutachten) neu erarbeitet und erstellt werden muss

-         es gibt eine Zusage vom Leiter des Amtes für Stadtplanung, die Pläne der Werft, wenn sie dann endlich eingereicht werden, zügig in der Verwaltung zu bearbeiten

 

 

Frau Drewing:

-         die Stadt hat die Planungshoheit in gewissen Grenzen, kann aber keine Vorgaben machen, größere Wohnungen zu bauen, das gibt die Baugesetzgebung nicht her

 

Herr Maronde:

-         die Planungen zum Verkehrskonzept laufen, dies wird aber einen sehr langen Zeitraum in Anspruch nehmen, da hier großumige Betrachtungen notwendig sind

-         hier geht es um einen einzelnen konkreten B-Plan, also um eine konkrete Baufläche, die Bereits jeztzt bebaut werden kann

-         im Rahmen der Auslegung können weitere Hinweis, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden

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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt Zustimmung zum Beschlussvorschlag:

 

1.r einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ i.d.F. der 1. Änderung soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt werden. Dieser Teilbereich wird begrenzt

- im Osten durch die Wohnbebauung an der Pressentinstraße 16 bis 17a und

  18 bis 24a,

- im Norden durch das Gelände der Werft Tamsen Maritim,

- im Westen durch die Warnow und

- im Süden durch den Wald und den angrenzenden Bebauungsplan

  Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“;

ausgeschlossen der zentrale Bereich des Wohngebietes, der durch die

Planstraßen A und C und die Mischgebietsfläche begrenzt wird.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Planungsziel besteht in der zeitgemäßen Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes unter Anpassung an inzwischen aktualisierte Normen und Richtlinien.

 

r die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage