16.05.2018 - 9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordwas...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Peters stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Redezeitverlängerung für seinen im Anschluss folgenden Redebeitrag.
 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen

 

 

Abweichend von der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird auf nachträgliche Bitte von Herrn Peters sein Redebeitrag wortwörtlich wie folgt in diese Niederschrift aufgenommen:

 

„Ich will anmerken, dass ich als einzelnes Mitglied der Bürgerschaft hier spreche und nicht als Fraktionsvorsitzender und dass ich auch ein anderes Votum abgebe als meine Fraktion.

Worum geht es mir: Ich habe erheblichen Zweifel an diesem Umsetzungsprozess.
Es gibt immer wieder den Umstand, dass uns Sicherheiten, insbesondere rechtliche Sicherheiten, versprochen wurden, die aus meiner Sicht nicht eingehalten werden konnten, verwässerte Aussagen zu Anfragen, die ich getätigt habe und Informationen nicht ausführlich oder in dem gebotenen Umfang gegeben wurden. Kurzum, die Devise lautet aus meiner Sicht: „Augen zu und durch“.

 

An so einem Manöver werde ich mich aber nicht beteiligen, denn ein Scheitern kostet den Gebührenzahler und die Hansestadt Rostock womöglich Millionen, wenn es denn soweit kommt. Vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen, gerade in der Hansestadt Rostock,
- Stichwort EVG - empfinde ich die Vorgehensweise gelinde formuliert als sehr mutig.

 

Ich weiß, die Botschaft, die hier aus der Bürgerschaft gesendet wird, ist: das Wasser gehört den Bürgern. Das ist für mich aber mittlerweile nur noch ein ideologisches Dogma, denn mittlerweile habe ich den Eindruck, es wird gar nicht mehr gefragt, ob es wirklich das Beste ist für die Bürgerinnen und Bürger, vor allem das Günstigste. Denn das ist das, was aus meiner Sicht die Bürger interessiert, neben der garantierten Versorgungssicherheit und der Qualität des Kundenservice wahrscheinlich. Aber der Wahl- oder gelegentlich auch Klassenkampf interessiert, glaube ich, nur Parteigänger, aber nicht den überwiegenden Teil der Bürger dieser Stadt.

 

Aber wollen wir gerne mal konkret werden: Man hat uns auf vielen Informationsveranstal­tungen, insbesondere ja auch 2016/17, soweit ich mich erinnern kann, immer wieder die absolute Rechtssicherheit versprochen. Heute liegt eine Beschlussvorlage vor, die zwei­einhalb Monate vor Betriebsstart versucht, Rechtssicherheit zu schaffen.
Unter anderem - und das ist mein Kernpunkt - soll ein marktähnlicher Preis, das ist dieser dritte Punkt, durch einen „PIT-Test“ zur Plausibilisierung der Entgeltkalkulation der Nordwasser GmbH ermittelt werden.
Nun ist es aber so - und darüber wurden wir auch im Hauptausschuss informiert - dass es ein Angebot gibt, ein testiertes Angebot. Und da hat mich die Verwaltung in unserer Fraktionssitzung wissen lassen, dass es zwar vergaberechtlich unzulässig ist, aber dass durchaus ein Marktpreis damit vorliegt.  Was heißt das? Das heißt nichts anderes, dass dieser PIT-Test sich eigentlich erübrigt hat. Aber das ist eigentlich der dritte Punkt, den wir eigent­lich anpacken wollen und nach meiner Kenntnis ist diese dritte Bedingung - das wird zwar gerade versucht anzustreben - dieser PIT-Test ist tatsächlich noch nicht erfolgt und es liegt kein Ergebnis vor. Und da lässt es sich schon daran zweifeln, ob man das dann auf die richtige Art und Weise hier an der Stelle jetzt dann anpackt.


Nach meinem Wissen - ich habe das Angebot dieses privaten Betreibers, das Sie alle kennen, ich habe das von der Rostocker Stadtverwaltung nicht bekommen, aber ich habe es mir trotzdem besorgt und ich habe es gegeneinander gelegt:
- Es ist eindeutig so, dass das Angebot des Privaten erheblich günstiger ist.


Jetzt wurde mir gesagt, das ist nicht vergleichbar. Jetzt habe ich daraufhin nochmal nachgefragt, worauf basiert denn das Angebot? Und nach Informationsfreiheitsgesetz hat sich der private Betreiber den Gesellschaftervertrag und den Betriebsführungsvertrag, der mit Nordwasser abgeschlossen wurde, besorgt und genau nach diesen dort aufgeschlüsselten Kriterien ein Angebot abgegeben.


Jetzt habe ich daraufhin dann die Information bekommen: Ja gut, das ist ja so, dass in so einem Inhouse-Verfahren durchaus das eine oder andere noch nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist. Da habe ich gesagt, das ist ja dann aber noch schwieriger. Das heißt also, da sind Dinge noch nicht vereinbart, die wahrscheinlich noch gemacht werden müssen. 
Dann würde es nach meiner Logik - da kann man mir gerne Blödheit unterstellen - ja noch teurer werden. Das Ganze kann man ja gerne auch machen, aber wir wissen, dass das Ganze ja rechtlich im Moment auch angezweifelt wird und deswegen wage ich zu bezweifeln, ob dieser dritte Punkt entsprechend erfüllt wird.

 

Wenn das so sein sollte, wird das natürlich auch kommunalrechtlich relevant, denn ich habe in die Kommunalverfassung nochmal hineingeschaut, § 68 Abs. 2 Nr. 3 und da ist deutlich gemacht worden, dass ein gemeindliches Unternehmen oder die wirtschaftliche Betätigung nur zulässig ist, wenn die Gemeinde ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen kann. Die Frage ist jetzt zu stellen, ob dieser Punkt dann noch an der Stelle erforderlich ist.
Ich hatte auch darum gebeten im Hauptausschuss, mir das vielleicht auch nochmal schrift­lich zu geben, dass es also wirklich nach dem aktuellen Stand das kommunalverfassungs­rechtliche Einverständnis gibt. Ich habe darauf keine Antwort erhalten.


Ich sage nur eins. Ich habe dann daraufhin nochmal in den Beschluss - da war ich noch nicht dabei - der Rostocker Bürgerschaft geguckt, die diesen Rekommunalisierungsprozess auf den Weg gebracht hat Ende 2013. Darin ist die Rechtssicherheit als ein wesentliches Kriterium genannt worden. Daneben ging es ja auch um die Gebührensenkung. Das Thema Gebühren­senkung, da muss ich sagen, ich hatte auch dazu einige Anfragen gestellt und da stellte sich ja heraus, dass der WWAV im Übrigen aus dem Geschäft mit dem jetzigen privaten Betreiber jahrelang nachweisbar die Gebührensenkung verzögerte und dann erst nach erheblichem Druck wir vor einigen Monaten ja erlebt hatten, dass die Gebühren gesenkt wurden. Und das hat ein Stück weit mein Vertrauen dann auch an der Stelle ins Zweifeln gebracht.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt, der damals als Bedingung für den Rekommunalisierungsprozess angegeben wurde, war die Ergebnisbeteiligung der Kommunen. Nun wissen wir, dass aus diesem ominösen Angebot ja eine klare Summe genannt wurde, risikofrei. Und jetzt sind wir aber vor die Situation gestellt, wir haben ja dann einmal die Gebührenthematik und auf der anderen Seite das, was wir als Kommunen - das sind ja mehrere - dann bekommen sollen. Das soll über die Eigenkapitalverzinsung dann erfolgen. Da hat man uns gesagt, das steht auch noch nicht so ganz fest, 4,5 Prozent.

 

Jetzt gibt es ja auch so einige Urteile - wer das so ein bisschen verfolgt - ich bin da wahrlich kein Experte, ich habe mir aber die Mühe gemacht, das eine oder andere mal mir anzugucken. Und beim Blick auf den Kapitalmarkt und die üblichen Verzinsungen ist natürlich die Frage, ob das dann ein zulässiger Prozess ist. Auch das ist für mich immer noch unbeantwortet.

 


Jetzt kommen wir zum Thema Personalübergang. Da haben wir ja nun einiges in der Zeitung gelesen und nachdem wir dann eine neu auserkorene Gewerkschaft gefunden haben, die jetzt diesen Prozess umsetzen will, ist jetzt für mich die Frage, ist das jetzt auch noch auf der Grundlage, die die Bürgerschaft hier seinerzeit beschlossen hat? Denn ich habe gehört, dass es beim Personal, dass es ja jetzt schon Stellen gibt, die geschaffen wurden, die aber in dem Betrieb beim jetzigen Betreiber auch existieren und das sind Leute, die auch auf den Personal­übergang hoffen. Da frage ich mich, wie passt das zusammen? Also ist das dann gewollte Doppelstruktur, die man schafft oder lösen wir die Bedingung der Rostocker Bürgerschaft, die da sagt, fünfjähriger Kündigungsschutz und zwar bedingungs- und einschränkungslos, lösen wir das auf, wird das anders geregelt oder bitten wir die Leute einfach, zu kündigen. Also das sind für mich auch ungeklärte Fragen und deswegen fällt es mir äußerst schwer, diesen Weg hier heute weiter mit Ihnen zu beschreiten.

 

Und ein allerletzter Punkt, das ist eine Frage die ich habe. Das betrifft einen weiteren Punkt, der hier von Ihnen als Grundbedingung beschlossen worden ist, die Sicherung der Konzessions­abgabe. Bisher ist es so, dass die Eurawasser als privater Betreiber ja einen beachtlichen Millionenbetrag entrichtet, um die öffentlichen Straßen und Wege zu benutzen, um das Ganze zu bewirtschaften, das haben Sie so beschlossen, steht mit drin, ich habe das alles auch mit.
Jetzt die Frage: Gibt es denn schon einen abgeschlossenen Konzessionsvertrag für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2018? Weil das ist ja für die finanzielle Situation der Kommunen an der Stelle nicht ganz unentscheidend.

Und weil es so viele Fragen gibt - und ich weiß schon, jetzt kommt der Nörgler wieder beim Wasserthema und was weiß ich, was alles erzählt wird - aber für mich sind so viele Fragen noch ungeklärt und deswegen kann ich dem heute leider nicht zustimmen und ich würde mich freuen, wenn wir noch einige Antworten zu den aufgeworfenen Fragen bekommen könnten.

 

Vielen Dank!“

 

 

Über einen Antrag von Herrn Reinke auf Anhörung der Geschäftsführung der Nordwasser GmbH erfolgt keine Abstimmung mehr, da kein Anhörungsbedarf besteht.

 

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Beschluss:

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH wird durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebilligt.

 

Anlage:
neuer Gesellschaftsvertrag (mit Gewinnverteilung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage