23.05.2018 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 ?Ortsteilzentrum Ma...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Dudek führt ins Thema ein und stellt den Antrag nach namentlicher Abstimmung nach § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Diesem Antrag muss ein Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Antrag für eine namentliche Abstimmung wird angenommen.

 

Folgende Mitglieder haben dem Antrag zugestimmt:

 

nter Seidel, Margitta Köneking, Dieter Mergelkuhl

 

Folgende Mitglieder waren dagegen:

 

rgen Dudek, Henry Klützke, Anne Lau, Frank Niehusen, Volkmar Lässig

 

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten

    Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

    wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan

    Nr. 01.SO.169 "Ortsteilzentrum Markgrafenheide"

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B), als Satzung

    (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Herr Dudek verliest eine persönliche Erklärung.

 

Erklärung

von

rgen Dudek

 

Ich habe gegen den Bebauungsplan Nr.01.SO.169 „Ortsteilzentrum Markgrafenheide“

aus folgenden Gründen gestimmt:

- Die Neuausweisung von Ferienwohnungen widerspricht den „Leitlinien zur Stadtent-

wicklung“ (Beschlussvorlage 2012 / BV / 3678)

Auf der Seite 17 heißt es:

Bei der Tourismusentwicklung werden Nachhaltigkeit, Qualität und ganzjährige

Auslastung im Mittelpunkt stehen. Kapazitätserweiterungen wird es nur noch ver-

einzelt im Stadtgebiet geben, was insbesondere für Warnemünde gilt.

Markgrafenheide behält seinen Charakter als überwiegend ruhiger Badeort in der

Rostocker Heide.

 

Anmerkung:

Der Ortsbeirat stimmte in seiner Sitzung am 17.10.2012 einstimmig für die v. g.

Leitlinien.

 

- Auf dem 1. Bürgerforum am 24.03.2017 zur „2. Fortschreibung Rahmenplan Markgra-

fenheide“ sprachen sich sehr viele Bürger gegen den Bau von Ferienwohnungen

aus.

In der Dokumentation von April 2017 heißt es auf der Seite 7:

Ein Wohnungsneubau ist prinzipiell gut, wenn es keine Ferienwohnungen produ-

ziert, eine Mischung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen vorsieht und

neue dauerhafte Bewohner anzieht, da diese auch die Infrastruktur vor Ort nutzen

und damit auslasten.“Hierzu auch ein Beitrag der Ostsee-Zeitung vom 26.07.2017 mit dem Titelrger lehnen Ferienwohnungen ab“; „Die Markgrafenheider wollen in ihrem Orts-

teilzentrum Mietwohnungen für Familien“.

 

- Der Investor erklärte am 27.07.2017 in der Ostsee-Zeitung unter der Überschrift „Investor will keine Ferienwohnungen“, dass Urlaubsquartiere nicht geplant sind.

 

- 84 Bürger sprachen sich mit einem Einwand (Schreiben vom 16.08.2017) gegen den

Neubau von Ferienwohnungen aus.

 

- Des Weiteren gab es einen Einwand von 15 Bürgern zu den Geschosshöhen.

 

Ich wünsche mir einen ganzjährig „lebendigen Wohnort“ mit entsprechender Infrastruktur,

insbesondere im Ortsteilzentrum. Die Möglichkeit weitere Beherbergungsbetriebe / Ferienwohnungen an diesem Standort widerspricht sowohl den „Leitlinien der Stadtentwicklung“als auch den Zielen der „Tourismuskonzeption 2020“.

Auch ein Großteil der Einwohner von Markgrafenheide (100 Bürger) hatten Einwendungen

zum B-Plan.

 

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Anlagen zur Vorlage