11.04.2018 - 7.12 Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

7.9 bis 7.15

Ausschuss für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen (Richterwahlausschuss)

 

Die Vertrauenspersonen für den Ausschuss werden gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 Gerichts­verfassungsgesetz (GVG) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von Herrn Olaf Groth als Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

 

Reduzieren

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder der rgerschaft:

53

Anwesende Mitglieder der Bürgerschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung:

47

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

47

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0