11.04.2018 - 10.2 Standortvergleich Archäologisches Landesmuseum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2018/BV/3460-03A),

2. Nr. 2018/BV/3460-02A),

3. Nr. 2018/BV/3460-01A).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/BV/3460-03 A) (s. TOP 10.2.3)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2018/BV/3460:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen zur Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, dieses am Standort Stadthafen/Christinenhafen anzusiedeln.

 

Die Ergebnisse der Verhandlungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Realisierung:

 

Die Beschlussvorlage Nr. 2018/BV/3460 wurde durch den Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/BV/1326 vom 09.09.2020 zur Vereinbarung zwischen dem Land und der HRO zum Bau des ALM ersetzt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Teilnehmenden steht noch aus.  

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Anlagen zur Vorlage