11.04.2018 - 8.2 Thoralf Sens (für die SPD-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Gemeinsame Beratung zu den nachfolgenden TOP 8.2 und 8.3

mit getrennter Beschlussfassung:

 

 

8.2  Nr. 2018/AN/3382  Thoralf Sens (für die SPD-Fraktion)
Kein Spielcasino in Rostock

 

8.3   Nr. 2018/AN/3396  Matthias Siems (für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt)
Keine Spielbank für Rostock

 

 

- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Bürgerschaft am 7. März 2018 gefassten Beschluss Nr. 2018/AN/3382 mit dem Gegenstand „Kein Spielcasino in Rostock“ vor.

Dieser Widerspruch richtet sich nicht gegen die der eigentlichen Beschlussfassung vorangegangene Entscheidung, die ursprünglich nach der Tagesordnung als öffentlich vorgesehene Angelegenheit zur Erörterung in den nichtöffentlichen Teil zu ver­schieben, sondern nur dagegen, dass nach Abschluss der nichtöffentlichen Erörterungen die Entscheidung in der Sache unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt wurde.
Zur Beschlussfassung an sich hätte die Öffentlichkeit wieder hergestellt werden müssen, um § 29 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zu genügen.

 

- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
 

- In diesem Zusammenhang wurde auch der Antrag Nr. 2018/AN/3396, über den eine Abstimmung in der Sitzung der Bürgerschaft am 7. März 2018 nicht erfolgt ist
(mit der Begründung, dass Antrag Nr. 2018/AN/3382 der weitergehende Antrag sei),
erneut auf die Tagesordnung gesetzt, damit nun eine Abstimmung darüber nachgeholt werden kann.
Nach § 31 (1) KV M-V werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Eine Akklamation, dass sich eine Angelegenheit erledigt hat,
ist kein Beschluss.

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

 

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Geschäftsführung der WIRO anzuweisen, keinen Mietvertrag zwischen dem kommunalen Unternehmen und einem privaten Betreiber zum Zwecke der Betreibung eines Spielcasinos in Rostock abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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