11.04.2018 - 8.1 Jan-Hendrik Brincker (für den Rechnungsprüfungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Jahresabschluss 2012.

 

1. Der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage für investiv gebundene Zuweisungen gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik, in der Fassung vom 25. Februar 2008 geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2011, in Höhe von 14.453.424,55 EUR zur Deckung des auf planmäßige Abschreibungen entfallenden Jahresfehlbetrages wird zugestimmt.
 

2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.015.193.514,61 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.971.120,41 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 10. Januar 2018 festgestellt.
 

3. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

 

Anlage:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Rostock zum 31. Dezember 2012 einschließlich Anlagen

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage