22.03.2018 - 5.3 Standortvergleich Archäologisches Landesmuseum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hecht stellt die Beschlussvorlage vor. Die RGS hat einen Standortvergleich für das Landesarchäologische Museum erstellt. Dieser dient als Entscheidungshilfe. Hier werden das Schiffahrtsmuseum in der August-Bebel-Straße dem Standort Stadthafen/Christinenhafen gegenübergestellt. Insgesamt ergibt sich ein leichter Vorteil für den Standort Stadthafen.

 

Frau Fiedelmeier fehlt eine Betrachtung des Baugrundes. Dieser ist aus ihrer Sicht sehr wichtig für eine Bebaubarkeit.

 

Frau Hecht antwortet, dass beide Standorte sehr gut bebaubar sind. Risiken sieht sie an beiden Standorten, da auch in der Bebel-Straße mit der Untertunnelung für den Neubau am Rosengarten Probleme entstehen können. Die Risiken sind für beide Standorte unterschiedlich.

 

Herr Nadolny sieht bei der Finanzierung Probleme. Für das Schifffahrtmuseum waren von 15% städtischem Anteil und nicht von 50% die Rede

 

Herr Herzog bemängelt, dass Herr Brodkorb nur in die Fraktionen gegangen ist und die Informationen beim Ortsbeirat nicht angekommen sind. Damit liegt nur ein Vergleich vor, der von der RGS erarbeitet wurde. Damit liegen keine guten Grundlagen für eine Entscheidung vor.

 

Frau Jens sieht die Beschlussvorlage als sehr absolut an. Es sollte ein Änderungsantrag durch den Ausschuss mit dem folgenden ersetzenden Wortlaut eingereicht werden:

 

"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen zur Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, dieses am Standort Stadthafen/Christinenhafen anzusiedeln."

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig genehmigt.

 

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Anlagen zur Vorlage