07.03.2018 - 9.1.3 Dr. Wolfgang Nitzsche (für das Präsidium)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Zusätzlich soll § 2 Abs. 4 wie folgt geändert werden:

 

Einwohnerinnen und Einwohner, Besitzer von Grundstücken sowie in Rostock ansässige Gewerbetreibende und Vereine können Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft an die Bürgerschaft, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister stellen. Zudem können sie Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Fragen zu Angelegen­heiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, dürfen nicht gestellt werden.
Das Gleiche gilt für Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Sitzung.
Schriftliche Anfragen, deren Beantwortung in der Fragestunde erwartet wird, sind spätestens sechs Arbeitstage vor der Sitzung einzureichen. Einwohnerinnen und Einwohner, die münd­liche Anfragen, Vorschläge oder Anregungen unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war. Die Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt