31.01.2018 - 8.6 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,
ob bei einer Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V das Wunsch- und Wahlrecht der jeweiligen Eltern dahingehend eingeschränkt werden kann, als:
a.die günstigste, bedarfsdeckende Einrichtung mit freien Plätzen in Anspruch zu nehmen ist,
b.Eltern, die den Elternbeitrag einschließlich der Verpflegungskosten vollständig aus eigenem Einkommen erbringen, hinsichtlich dem Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtung der Vorzug gegeben werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen,
c.eine ausdifferenzierte Staffelung in Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Einrichtungen in Relation zum nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V übernommenen Anteil vorgenommen werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen.
2.Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in der Märzsitzung 2018 vorzulegen.