31.01.2018 - 8.6 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,

ob bei einer Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V das Wunsch- und Wahlrecht der jeweiligen Eltern dahingehend eingeschränkt werden kann, als:

a.die günstigste, bedarfsdeckende Einrichtung mit freien Plätzen in Anspruch zu nehmen ist,

b.Eltern, die den Elternbeitrag einschließlich der Verpflegungskosten vollständig aus eigenem Einkommen erbringen, hinsichtlich dem Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Einrichtung der Vorzug gegeben werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen,

c.eine ausdifferenzierte Staffelung in Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Einrichtungen in Relation zum nach § 21 Abs. 6 KiFöG M-V übernommenen Anteil vorgenommen werden kann, sofern keine entscheidenden Gründe im Einzelfall für eine andere Berücksichtigung sprechen.

2.Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in der Märzsitzung 2018 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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