17.01.2018 - 4.2 Wiederaufnahme des B-Plan Verfahrens Nr. 01.SO....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Mi., 17.01.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller, Amtsleiter für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, informiert, dass aufgrund des fehlenden Geltungsbereich-Planes die Beschlussvorlage im OBR Warnemünde vertagt wurde. Der Teepott und auch die Tiefgarage sind nicht im Geltungsbereich enthalten. Unter Berücksichtigung der vier genannten Punkte im Beschlussvorschlag soll der alte B-Plan wieder aufgenommen werden. Der überarbeitete Bebauungsplan wird erneut ausgelegt und Ziel ist es, für 2019 das Planungsrecht zu erhalten.
Herr Prechtel, Vors. d. OBR W'mde, ist zuversichtlich, dass mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches ohne Teepott und Tiefgarage der OBR seine Zustimmung zur Beschlussvorlage geben wird.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:
1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.
2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die
Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.
3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im
Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.
4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen
weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes
zu erhöhen.