17.01.2018 - 4.2 Wiederaufnahme des B-Plan Verfahrens Nr. 01.SO....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller, Amtsleiter für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, informiert, dass aufgrund des fehlenden Geltungsbereich-Planes die Beschlussvorlage im OBR Warnemünde vertagt wurde. Der Teepott und auch die Tiefgarage sind nicht im Geltungsbereich enthalten. Unter Berücksichtigung der vier genannten Punkte im Beschlussvorschlag soll der alte B-Plan wieder aufgenommen werden. Der überarbeitete Bebauungsplan wird erneut ausgelegt und Ziel ist es, für 2019 das Planungsrecht zu erhalten.

Herr Prechtel, Vors. d. OBR W'mde, ist zuversichtlich, dass mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches ohne Teepott und Tiefgarage der OBR seine Zustimmung zur Beschlussvorlage geben wird.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:

 

1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.

2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die  

    Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.

3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im

    Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.

4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen

    weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes

    zu erhöhen.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/3296:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt