11.01.2018 - 5.1 Ahndung von ordnungswidrigem Parken auf Radwege...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Witza von der Polizeiinspektion erläutert den Sachverhalt anhand Statistik. Die Polizeibeamten ahnden ordnungswidriges Parken im Rahmen der Möglichkeiten, soweit sie nicht spezielle Einsatuafgaben haben.

 

Herr Bechmann macht deutlich, dass die Anzahl der zugelassenen Kfz sich vervielfacht hat. Damit einher geht die Parkplatzknappheit. Nur mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern lässt sich die Situation nicht verbessern. Es müssen auch planerische Ansätze Berücksichtigung finden. Die notwendige Infrastruktur ist mit der Fahrzeugzahl nicht mitgewachsen.

 

Im Ausschuss wird festgestellt, dass die Probleme auf einer Vielzahl von Faktoren beruhen. Neben Verhaltensweisen aller Verkehrsteilnehmer sind auch planerische Ansätze zu berücksichtigen.