11.01.2018 - 6.1 Siebzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zimmermann gibt einige Erläuterungen zur Änderung der Hauptsatzung.

Unter anderem führt die Stadt Rostock die Bezeichnung Hanse-und Universitätsstadt.

Wegen neu errichteter Bebauung (Erweiterung von Wohn-und Gewerbegebieten) ändern sich einige Grenzverläufe in den Ortsteilen. Der OBR Gartenstadt/Stadtweide ist nicht betroffen   

Der OBR stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich zu.

 

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Beschlussempfehlung:

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert (Anlage 1):

 

§ 1 Abs. 1

Die Stadt Rostock führt die Bezeichnung Hanse- und Universitätsstadt.

 

§ 1 Abs. 5

Das Dienstsiegel zeigt das Stadtwappen und die Umschrift HANSE- UND UNIVERSITÄTSSTADT ROSTOCK.

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 3

die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

 

§ 5 Abs. 4 Ziffer 4, Satz 1

die Vergabe von Bauleistungen

 

§ 5 Abs. 5 Satz 1

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.

 

§ 6 Abs. 2 Ziffen 1 bis 3

  1. Bauleistungen (über  500 TEUR)
  2. Liefer- und Dienstleistungen (über 250 TEUR)
  3. Freiberufliche Leistungen (über 150 TEUR bis 250 TEUR)

 

§ 7 Abs. 2

„(2) Sie oder er vergibt folgende Leistungen bis zu den angegebenen Wertgrenzen:

1. Bauleistungen (500 TEUR),

2. Liefer- und Dienstleistungen (250 TEUR),

3. freiberufliche Leistungen (150 TEUR).“.

 

Sie oder er hat vor der Vergabe das Einvernehmen des Vergabeausschusses herzustellen, wenn folgende Wertgrenzen überschritten werden:

1. Bauleistungen 100 TEUR,

2. Liefer- und Dienstleistungen 50 TEUR,

3. freiberufliche Leistungen 50 TEUR.

 

Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist der Nettobetrag maßgebend.“.

 

§ 12 Abs. 1

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat folgende Ortsteile:

 

§ 13 Abs. 1

Im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden folgende Ortsbeiräte als Ortsteilvertretungen gebildet:

 

 

An folgenden Stellen wird der Begriff „der Hansestadt Rostock“ komplett gestrichen:

-          § 1 Abs. 6 zweiter Halbsatz

-          § 2 Abs. 1 Satz 1

-          § 5 Abs. 1 Tabelle erste Spalte 13.  Zeile sowie Spalte 2 11.  Zeile

-          § 5 Abs. 4 Ziffer 1

-          § 9 Abs. 1 Satz 1

-          § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2

 

Die Anlagen 2 und 3 der Hauptsatzung werden durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Exemplare ersetzt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage