20.12.2017 - 6 Stellungnahme des Ortsbeirates zum Auslegungsbe...

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Wortprotokoll

Frau Krüger berichtet, dass Hinweise, Anregungen und Einwendungen zum Auslegungsbeschluss noch bis zum 21.1.2018glich sind. Die nächste Ortsbeiratssitzung wird am 24.1.2018 stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden nach Rücksprache mit Frau Bornstein, Leiterin des Ortsamtes Mitte, alle Hinweise zu dieser Thematik vermerkt.

 

Herr Laube verliest nf Vorschläge für Einwendungen/ Hinweise zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 09. W. 190 "Wohngebiet Kiefernweg. Diese werden der Verwaltung übergeben.

 

Der Ortsbeirat Biestow hat sich intensiv mit der Begründung zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 09. W. 190 auseinandergesetzt und bringt folgende Einwendungen/Hinweise ein:

 

Im Absatz 3.3. Wohnungszahl wird ausgeführt, dass „Entsprechend dem Planungsziel „Einfamilienhäuser“ werden gem. § 9 (1) Nr. 6 BauGB höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zugelassen“. Die Zulassung von zwei Wohnungen je Einfamilienhaus bedeutet im Extremfall eine Verdoppelung auf 500 WE, für die die innere Verkehr-sinfrastruktur nicht vorgesehen und auch nicht ausgelegt ist, sie ist für 250 WE ausgelegt. Die ungenügende ÖPNV- Erschließung, die Entfernung des Wohngebietes zu Schulen, Kultureinrichtungen wird ein erhöhtes Maß an individuellem Verkehr bedingen. Die Satower Straße kann nach Aussage der Verkehrsplaner Verkehre für 300 WE zusätzlich aufnehmen, wenn die Lichtsignalanlagen in der Satower Straße dazu ausgelegt werden. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, besonders der Schwer-lastverkehre, ist bereits in der Bauphase zu berücksichtigen

Der Planer schätze in der Ortsbeiratssitzung am 25. 10. 2017 ein, dass die Errichtung von zwei Wohnungen in einem Einfamilienhaus höchstens von 10 Bauherren in Anspruch genommen würde. Das würde die Innere Verkehrserschließung minimal belasten.

 

  1. Im B-Plan Nr. 09. W. 190 „Wohngebiet Kiefernweg“ ist die Errichtung von zwei Wohnungen in einem Einfamilienhaus für maximal 5% der zu errichtenden Einfamilienhäuser zulässig, wobei grundsätzlich die Errichtung von Ferienwohnungen auszuschließen sind.
  2. Vor Beginn des Baus der Einfamilienhäuser sind die Lichtsignalanlagen in der Satower Straße zu optimieren.

 

Der Ortsbeirat Biestow hat sich in der Phase der Erarbeitung des Aufstellungs-beschlusses für das „Wohngebiet Kiefernweg“ nicht für die verkehrlich optimalste, sondern für eine Lösung mit der geringsten Inanspruchnahme von Kleingärten ausgesprochen und den Vorschlag zur Anbindung des Wohngebietes an die Satower Straße über den Kiefernweg als Vorzugsvariante unterstützt.

 

  1. Das Wohngebiet ist über den Kiefernweg an die Satower Straße anzuschließen.

 

Im Abschnitt 3.9.1.2. Fußnger und Radverkehr wird auf eine künftige Weiter-führung des Fuß- und Radweges in Richtung Biestow eingegangen. Auf Grund der unattraktiven ÖPNV-Anbindung hat dieser Weg eine besondere Bedeutung zur Erreichbarkeit von Schulen, Kindergärten, anderen Einrichtungen und dem Zentrum der Stadt. Eine Anbindung soll an die Kleingartenanlage „Rostocker Greif“ und deren Wegenetz erfolgen.

  1. Dem Fuß- und Radweg in Richtung Biestow ist eine hohe Priorität zur Verringerung der KfZ-Verkehre auf der Satower Straße und im Wohngebiet selbst beizumessen

 

Im Abschnitt 3.9.1.3. Öffentlicher Personennahverkehr Hier wird lediglich ein Prüfbedarf für den ÖPNV für die Ergänzung des ÖPNV-Angebotes aufgezeigt. Die zeitlichen Angebote des REBUS dürften kaum den Bedürfnissen eines ÖPNV der Stadt Rostock entsprechen. Auftraggeber für den ÖPNV ist die Hansestadt Rostock, die ein Wohngebiet an dieser Stelle für erforderlich hält und dem zur Folge auch für einen ÖPNV, wie er für die Hansestadt Rostock beschlossen wurde und üblich ist, auch zu sichern hat, zumal - wie bereits an anderer Stelle ausgeführt - die zunehmenden Verkehre für die Satower Straße als äerst belastend zu betrachten sind.

 

  1. Vor Weiterführung der Planungen ist eine Entscheidung zur ortsüblichen ÖPNV-Erschließung den zuständigen Ortsbeiräten zur Beratung zu übermitteln

 

 

Herr Laube bittet um Abstimmung:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Anmerkung der Geschäftsstelle:

Mit Beschluss des Ortsbeirates erfolgte in der Sitzung vom 28.2.2018 eine Korrektur des TOP 6.

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