23.11.2017 - 4.11 Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hecht, Geschäftsführerin der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, begründet die Dringlichkeit der eingebrachten Beschlussvorlage. Die Steigerung der Baukosten sei auf die aktuelle Wettbewerbssituation im Baugewerbe zurück zu führen. Zudem sei die ursprüngliche Planung und Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten bereits zwei Jahre her.

 

Auf Nachfrage, warum mit der Beschlussvorlage bereits eine überplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen werden soll, erläutert Frau Grape, dass die Haushaltsansätze für das kommende Haushaltsjahr durch die Verpflichtungsermächtigung gebunden werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die  Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2017 für eine Verpflichtungsermächtigung in 2018 und die überplanmäßigen Auszahlungen in 2018 für die Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ - Ernst-Barlach-Straße im städtebaulichen Sondervermögen i. H. v. 769.000 EUR wird erteilt

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 600.000 EUR aus der Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock - Beim Kuhtor“ und in Höhe von 169.000 EUR aus der Maßnahme 6051106201200199 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock - Slüterstraße“.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt