13.12.2017 - 8.1 Informationen zum Bauvorhaben, Ulmenstr.45

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Wortprotokoll

Frau Niemeyer begrüßt Herrn Hörig und Frau Wiechers vom Studentenwerk.

Herr Hörig erläutert den Sachstand:

-          Baumaßnahme in Verzug

-          am 02.11.2017 Planung gestartet

-          Ergebnisse für Entwurfsplanung werden Ende Februar 2018 erwartet

-          vorher wird eine Machbarkeitsstudie erstellt

-          signalisiert Bereitschaft die Planung im OBR vorzustellen

-          nochmalige Vorstellung im Gestaltungsbeirat der Hansestadt Rostock

-          Beteiligung des OBR im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

-          derzeit Workshops mit Studenten durchgeführt

-          ab März 2018 soll ein Bürgerforum zum Vorhaben stattfinden, das Studentenwerk bittet um Ideen zum Inhalt und Ablauf
 

Frau Bornstein macht darauf aufmerksam, dass es eine Mitwirkung/ Mitgestaltung des OBR beim Bauvorhaben rechtlich nicht möglich ist. Das Vorhaben wird auf Grundlage des BauGB

Par. 34 bearbeitet. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen einer Vorlage durch die Verwaltung. Das Maß und die Spielräume der Beteiligung muss dann das Studentenwerk formulieren.

 

-          Anfang 2019 voraussichtlich erster Spatenstich

-          Fertigstellung voraussichtlich 2020
 

von 20.10 - 20.20 Uhr Frau Richter nicht anwesend

 

Herr Hörig beantwortet folgende Fragen:

 

Wurden durch das StuWe Teile des Objektes für die selbst vorgeschlagene Erinnerungsstätte aufbewahrt?

-          geplant sind Schaukästen mit Bildern

-          die originale Eingangstür wurde als Erinnerung aufbewahrt und soll im Objekt eingebaut werden

 

Wann wird das Schadstoffgutachten öffentlich gemacht? (keine Schutzmaßnahmen bei Abriss zu sehen)

-          schadstoffbelastete Bauteile wurden separat mit entsprechender Schutzkleidung rausgetragen und entsorgt,

-          eine Veröffentlichung des Gutachtens ist nicht vorgesehen

 

Liegt ein Sicherungskonzept für die schützenswert betrachteten Bäume vor?

-          es soll keine Tiefgarage entstehen, damit ist eine Gefährdung des Baumbestandes ausgeschlossen

-          das Studentenwerk folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des Gestaltungsbeirates

-          definierte Schutzzonen betragen 1.800 m², die öffentliche Nutzung des Parks zur Erholung, das Aufstellen von Bänken ist aber Ziel

-          als Baumgutachter wurde Herr Gehler beauftragt, der den Abriss begleitet hat

-          Herr Tielcke, als weiterer Gutachter, wurde insbesondere wegen der Fledermäuse beauftragt

 

 

Gab es ein Kaufangebot durch Dritte?

-          Herrn Hörig ist keins bekannt

 

 

 

 

Wer hat die Abrissgenehmigung für das Elisabeth-Heim erteilt?

-          3 Zustimmungen für den Abriss liegen vor

1. vom Bauamt

2. vom Stadtplanungsamt

3. vom Grünamt

 

 

Wie positioniert sich das StuWe zu den selbst getätigten Aussagen: Beteiligung der Einwohner/innen im Dezember?
Auf Grund der dem OBR bekannten Besetzung des Grundstückes und der damit verbundenen Verzögerung konnte diese Zusage nicht eingehalten werden.

-          Angebot:

1. Bürgerforum

2. Referenz an das alte Gebäude, Nachbau o.ä.

3. Ausstellung als Erinnerung

 

Frau Niemeyer hat die Präsentation vom 30.08.2017 noch nicht erhalten. Sie erbittet letztmalig die Bereitstellung, da in der Niederschrift auf die Einsichtnahme in der Anlage verwiesen wurde. Diese wird Herr Hörig noch dieses Jahr elektronisch zur Verfügung stellen.

Diskussion:

Herr Hörig stellt die Frage an den OBR, wie sie sich die Zusammenarbeit wünschen, um im Informationsaustausch zu bleiben.
Der Spielraum für eine Zusammenarbeit sei begrenzt. Der OBR verweist darauf, dass nur das Studentenwerk die Formen der Beteiligung der Einwohner/innen entscheiden und organisieren kann. Der OBR hat dazu keinerlei rechtlicheglichkeiten.

 

Frau Niemeyer fragt nach der Gestaltung der Fassade. Herr Hörig hat beim Tag des Denkmals gegenüber Einwohner/innen die Möglichkeit der Mitsprache dazu angeboten. Herr Hörig hat dies nicht zugesagt.

 

Frau Gielow bemängelt, dass kein Abrissdatum bekannt gegeben wurde.
Herr Hörig informiert, dass das Datum in Absprache mit der Polizei aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben wurde.

 

Frau Bornstein bittet um klare Positionierung, ob die Einwohner tatsächlich beteiligt werden und mitwirken können oder ob ausschließlich ein Verfahren nach dem Baurecht angestrebt wird.

 

Herr Hörig positioniert sich nicht. Er verweist auf das Bürgerforum.

 

Frau Niemeyer sieht derzeit keine Transparenz im Umgang mit dem OBR. Als Beispiel führt sie an, dass das Schadstoffgutachten nicht öffentlich gemacht wurde. Sie selbst hat, wie bereits erwähnt, keinerlei Schutzmaßnahmen der Bauarbeiter feststellen können. Welche Kosten zur Sicherung des Abrisses sind genau entstanden? Keine präzise Antwort.

Stattdessen verweist Herr Hörig darauf, dass die Schadstoffbeseitigung auch bei der Sanierung hätte erfolgen müssen und das bereits beträchtliche Kosten zur Sicherung des Grundstückes aufgelaufen sind.

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