06.12.2017 - 9.10 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Der 1. Stellvertreter des Präsidenten informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3141-01 (ÄA) von Anette Niemeyer (für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt) zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3141-02 (ÄA) ersetzt wurde.

 

Herr Engelmann (Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten (Planungszielen) der Änderungsanträge Nr. 2017/BV/3141-02 (ÄA) und Nr. 2017/BV/3141-03 (ÄA).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

r ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:

 

im Norden/

Nordosten:durch die nördliche Kante der Werftstraße und deren Verlängerung
(ehemalige Doberaner Chaussee),

im Süden :durch das unbebautes Grundstück nördlich der Max-Eyth-Straße,

im Westen:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde

 

soll der Bebauungsplan Nr. 10.W.199 „Werftdreieck - Quartier West“ aufgestellt werden.

 

Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3141:

 

r ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:

 

im Norden/

Nordosten:durch die nördliche Kante der Werftstraße und deren Verlängerung
(ehemalige Doberaner Chaussee),

im Süden :durch das unbebautes Grundstück nördlich der Max-Eyth-Straße,

im Westen:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde

 

soll der Bebauungsplan Nr. 10.W.199 „Werftdreieck - Quartier West“ aufgestellt werden.

 

Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Mit dem B-Plan werden folgende wesentlichen Planungsziele verfolgt:

 

Umwandlung eines bisherigen Gewerbestandortes in ein gemischt genutztes Gebiet aus Wohnen in sinnvoller und effektiver Auslastung zur Schaffung von vielfältigen Wohnungs­angeboten für breite Schichten der Bevölkerung und nicht wesentlich störendem Gewerbe,

Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und Dienstleistungsinfrastruktur (Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel),

Integration der vorhandenen Betriebe bzw. koordinierte Verlagerung von störenden Firmen,

Ergänzung der städtebaulichen Struktur aus dem Wettbewerbsergebnis für den unmittelbar angrenzenden B-Plan „Wohnen am Werftdreieck“, mit einer Weiterführung der zentralen Grünachse,

Begrenzung der Gebäudehöhen auf 4 bis 5 Geschosse, entsprechend den Planungen für das süstlich angrenzende Gebiet; im nordwestlichen Bereich soll eine größere Geschossigkeit ermöglicht werden,

verkehrsberuhigte Gestaltung des Gebietsinneren,

Nachweis der Stellplätze möglichst in einem Parkhaus,

Integration eines Fahrradschnellweges entlang der Bahntrasse,

Beachtung des Flächenbedarfs für eine zukunftsfähige Bahnanbindung des Fracht- und Fischereihafens.

 

Anlage:
Übersichtsplan

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

42

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage