23.11.2017 - 4.2 Vertrag über die Herstellung der öffentlichen E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Tessenow, Mitarbeiterin im Bauamt,  erläutert die Beschlussvorlage und die geplante Verteilung der entstehenden Kosten.

 

Für einen Teil der Kosten werden zur Refinanzierung anschließend Beiträge der Anlieger erhoben. Für den Ausbau des Kreisverkehrs sei eine Beteiligung entsprechend des Verhältnisses des Ziel- und Quellverkehrs der Anlieger vorgesehen. Für die übrigen Erschließungsanlagen werden die Kosten im Beitragsverfahren entsprechend der Vorteilsnahme auf die Anlieger umgelegt.

 

Frau Tessenow bestätigt auf Nachfrage, dass für die Maßnahme "Verschiebung Parkstraße und Errichtung eines Kreisverkehrs" keine Beiträge nach Straßenbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 08.WA.170 „Thierfelderstraße“ abzuschließen (Anlage 1).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage