23.11.2017 - 6.4 Satzung über die Schülerbeförderung und Erstatt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Brandes erläutert die Schülerbeförderungssatzung. Auslöser des Gesamtprozesses ist eine Änderung des § 113 des Schulgesetzes M-V bezüglich der Schülerbeförderung. Hier gibt es eine Ungleichbehandlung der Schüler. Um einen Anspruch auf die Erstattung der Schülerbeförderungskosten zu haben, ist eine Mindestentfernung notwendig. In Rostock betrifft dies 10 bis 15 % der Schulkinder.

Das Festlegen von kleinen Schuleinzugsbereichen hätte zur Folge, dass keine Beförderung erstattet werden müsste. Dazu müsste aber in jedem Bereich eine komplette Schulstruktur vorhanden sein.

Daher wird aus Sicht des Amtes für Schule und Sport ein kostenloses Schülerticket für alle favorisiert.

 

Frau Knitter bittet den Ortsbeirat um Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerberderungssatzung)“.

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.52410000/72410000 werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Zur Bearbeitung der zu erwartenden Anträge sind 2 Stellen mit insgesamt 1,75 VZÄ in den Stellenplan der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Deckungskreis Personalausgaben in Höhe von 70.000 EUR werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 70.000 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage