29.11.2017 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bauausschuss hat sich im Vorfeld mit dem Vorhaben beschäftigt.

 

Herr Toscher verlässt um 20:40 Uhr die Sitzung. Somit sind noch 8 Mitglieder anwesend.

 

Frau Heimhardt geht auf folgende Details ein:

-          im unteren Bereich werden Pflegedienste und Wohngruppen einziehen

-          in den oberen Etagen entstehen Büroeinheiten sowie 11 Wohnungen

-          Errichtung von 30 Stellflächen in der Tiefgarage sowie 24 Stellplätze im Freien

-          6 Geschosse + Staffelgeschoss; Geschosshöhe ist zulässig, da die Regelung auf der Basis vor 2006 beschlossen wurde

-          Massivbauweise aus Stahlbauteilen und Kalksandstein

 

Anwohner aus dem benachbarten Gebäude drücken ihr Unverständnis für die Geschosshöhe und die Anordnung der Stellflächen aus.

 

Frau Heimhardt erklärt, dass laut B-Plan alles rechtmäßig ist.

 

Eine Anwohnerin berichtet, dass sie einen Antrag auf Änderung des B-Planes gestellt hatte und ihr von der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die umliegenden Gewerbehallen die höchsten Gebäude bleiben werden. Sie fühlt sich getäuscht.

 

Ein Anwohner erfragt, ob Lärmgutachten eingefordert werden können?

-          Anwohner können sich an das Amt für Umweltschutz wenden, aber das Gutachten liegt noch nicht vor

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, B-Plan Nr. 10.MI.138, VB-Az.: 00769-14", Rostock, An der Kesselschmiede 4, 4a, Az.: 03555-16 wird erteilt.

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

X

 

 

Der OBR lehnt die Höhe des Gebäudes ab.  

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage