15.11.2017 - 7.3 Info zur Umsetzung des BTHG

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Wortprotokoll

Zum AG-SGB XII fand die erste Lesung am 18.10.2017 im Landtag statt. Am 01.11.2017 wurde das Gesetz im Sozialausschuss des Landtages behandelt. Am 02.11.2017 war das Gesetz Thema im Finanzausschuss des Landtages wegen der grundsätzlichen Bedeutung des BTHG. Eine nächste Anhörung findet am 06.12.2017 statt. Die 2./3. Lesung im Landtag ist für den 10.01.2018geplant. Daher wird die nächste Stufe der BTHG-Einführung ab dem 01.01.2018 ohne Landesgesetz vollzogen.

Die Konnexität ist ungeklärt, daher erfolgte eine Anmeldung als Haushaltsrisiko wegen möglicher Mehrausgaben im Teilhaushalt 50 aufgrund des BTHG.

 

Eine Teilnahme am Modellprojekt nach Art. 25 Abs. 3 BTHG ist geplant (nach 2-jähriger Einführungsphase werden 10 % der Fälle nach altem und neuem Recht evaluiert).

Das BMAS hat in einem Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, dass es nach Prüfung der eingegangenen Anträge und einem Abgleich der im Bundeshaushalt 2018 zur Verfügung stehenden Mittel einen Vorschlag zur Förderung der einzelnen Projekte nach Artikel 25 Abs. 3 BTHG erarbeitet hat. Dieser sieht u.a. vor, dass beide Projekte (davon 1x HRO) aus Mecklenburg-Vorpommern in 2018 in voller Höhe des Antragsvolumens gefördert werden (Einsatz für 4 zusätzliche Vollzeitstellen in der HRO).

 

Eine Mitarbeit in Arbeitsgruppen auf Landesebene (u.a. SK 22, UAG Budget für Arbeit, UAG Landesrahmenvereinbarung Frühförderung, AG Umsetzung BTHG, UAG Landesrahmenverträge SGB IX und SGB XII) findet weiterhin statt. Außerdem hat das Amt für Jugend, Soziales und Asyl eine amtsinterne AG zur Umsetzung des BTHG gebildet. Die Vorbereitung und Umsetzung der BTHG-Einführung sind mit erheblichen Herausforderungen für die HRO verbunden und binden in hohem Umfang personelle Ressourcen.

 

Zur Vorbereitung der technischen Voraussetzungen durch Prosoz-Herten und somit anschließend im Amt findet am 29.11.2017 eine Präsentation in Parchim zum EGH-Modul Prosoz statt.

 

Aktenübergaben von ca. 5.700 laufenden Sozialhilfefällen, die in andere Zuständigkeiten innerhalb der Sachgebiete wechseln, sind in Vorbereitung.

Problematisch könnte sich die Einhaltung des neuen Fachkräftegebotes des BTHG in der Verwaltung darstellen.

Externe Schulungen für Mitarbeiter „Eingliederungshilfe“ sind noch 2017 geplant.

Eine Mitarbeiterin wurde zum ITP-Trainer ausgebildet.