07.11.2017 - 5.2.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor und beantwortet Fragen der Mitglieder zu den gemachten Befreiungen. Die Frage, warum der Investor  z.B. bei Befreiung von der festgesetzten extensiven Dachbegrünung keinen Ausgleich realisieren muss, beantwortet Frau Schäfer dahingehend, dass bei planungsrechtlicher Zulässigkeit die rechtliche Regelung eindeutig ist und keinen Spielraum zulässt. Hier muss die Befreiung nach Einzelfallprüfung ohne Ausgleich genehmigt werden.

 

Der zuständige Ortsbeirat tagt heute, so dass die Zustimmung unter Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirates erteilt wird.

Reduzieren

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Bürogebäudes und Errichtung von 14 Stellplätzen im Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen““, Rostock, Am Kreuzgraben 4, Az.: 01464-17 wird erteilt.

 

Reduzieren

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage