07.11.2017 - 5.1.3 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage und hebt das wesentliche Planungsziel der Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes (Aufgabe der ehemaligen Gärtnerei Aderhold) und gleichzeitige Entwicklung zu einem dringend benötigten Wohngebiet hervor.

Es sollen ca. 100 Wohneinheiten, bis zu dreigeschossig und in offener Bauweise entstehen.

Der Ortsbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt.

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Beschluss:

 

1.Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                           185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                         Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“  aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.

 

2.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage