07.11.2017 - 5.1.1 Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage und hebt dabei die Änderungen zum Ursprungsantrag, wie die Vergrößerung der Fläche für die Feuerwehr, die Schaffung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Tankstelle u.a. hervor.

Er beantwortet Fragen der Mitglieder und informiert, dass der Ortsbeirat zugestimmt hat.

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“,

begrenzt

• im Nordwesten: durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch den Zaun an der Nordwestgrenze der Feuerwache sowie dessen Verlängerung nach Nordost,

• im Nordosten: durch die Flurstücksgrenze zwischen Feuerwache und der Gartenanlage „Groter Pohl“ sowie deren Verlängerung nach Südosten und durch die Nordgrenze des Geländes der Autowaschanlage,

• im Südosten: durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten: durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße.

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2009, Auslegungsbeschluss vom 27.01.2010 über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“, östlicher wie westlicher Teil, sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss nur für den östlichen Teil vom 02.02.2011.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage