08.11.2017 - 9.5 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Für das Gebiet, begrenzt:
 

- im Nordosten:

durch den Entwässerungsgraben 13/1,

- im Südosten:

durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

- im Südwesten:

durch die Bebauung an der Drostenstraße und

- im Nordwesten:

durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und 185/9
bis zur Höhe der Hausnummer 17 Drostenstraße (Flurstücke 199/1
und 199/2)

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:
1. Entwurf des Bebauungsplans,
2. Entwurf der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage