14.11.2017 - 4 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

 

Herr Jänicke und Herr Wiesner geben Erläuterungen zu den BV TOP 4.1-4.3

 

Alle drei BV sind im Zusammenhang zu betrachten.

Die HRO hat in 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und beschlossen. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der HRO. Durch eine zwischenzeitlich veränderte Gesetzeslage wurde von der Landesregierung keine Genehmigung erteilt. Gesamtterritoriale Schuleinzugsbereiche sind unzulässig und sollen auf kleinräumige Einzugsbereiche abgestellt werden.

Der BS-Beschluss Nr.2014/BV/0486 musste somit aufgehoben werden.

 

Die 2.BV enthält eine neue Fassung, kleinräumige Schuleinzugsbereiche wurden gebildet, je nach Schultyp. Diese sind die Grundvoraussetzung für eine mögliche Erstattung notwendiger Aufwendungen für eine Schülerbeförderung. Die Satzung bezieht sich auf die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock.

 

Die 3.BV „Schülerbeförderungssatzung“ regelt die Möglichkeit der Erstattung notwendiger Aufwendungen der Schülerbeförderung. Die Stadt übernimmt unter bestimmten Prämissen die Fahrt-Kosten.

 

Es handelt sich in den Satzungen nur um die Schulen in kommunaler Trägerschaft. Privatschulen und andere müssen dies für sich allein regeln.

 

Von den OBR-Mitgliedern wurde in diesem Zusammenhang die Information der RSAG in einem heutigen Zeitungsartikel über die Preiserhöhung des Schülertickets im nächsten Jahr um 1,- EUR kritisiert.