15.11.2017 - 9.3 Satzung über die Schülerbeförderung und Erstatt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brandes erläutert die Beschlussvorlage. Der Gesetzgeber hat im Frühjahr den Sachverhalt neu geregelt. Entscheidend ist auch hier die örtlich zuständige Schule.

 

Frau Lau: Wird das Schülerticket dadurch ersetzt?

 

Herr Brandes: Es gibt unterschiedliche Regelungen zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die Schülerbeförderung ist im Landkreis kostenfrei. In kreisfreien Städten gibt es nur 4 Ausnahmen die zu einer unentgeltlichen Schülerbeförderung führen würden. Der Gesetzgeber hat Schulbeförderungsgesetz neu novelliert im Frühjahr, um für Landkreise und kreisfreien Städte die gleichen Regelungen fest zu schreiben. Das Schülerticket sollte hier lieber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um allen Kindern eine kostenfreie Beförderung zu ermöglichen. Dieses wird durch das Gesetz aber nicht geregelt. Und deswegen der von uns vorgeschlagene Beschluss.

 

Frau Lau: Wie schnell bekommen die Eltern ihr Geld zurück und ist dies Verwaltungstechnisch überhaupt möglich?

 

Herr Brandes: Es muss ein Antrag gestellt werden von den Eltern, danach wird geprüft und beschieden. Es ist eine Verbesserung für 10 15 % der Schüler, für den Rest ergibt sich leider keine Änderung.

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung der Hansestadt Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbe-förderungssatzung)“.

 

Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.52410000/72410000 werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 907.500 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

Zur Bearbeitung der zu erwartenden Anträge sind 2 Stellen mit insgesamt 1,75 VZÄ in den Stellenplan der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Deckungskreis Personalausgaben in Höhe von 70.000 EUR werden gedeckt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen in Höhe von jährlich 70.000 EUR im Produktkonto 24101.44290000/64290000.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage