15.11.2017 - 9.2 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brandes erklärt den Sachverhalt. So gibt es eine gesetzliche Regelung von der Landesregierung, dass vom Gebiet abweichende Einzugsbereiche (ein Gebiet darf nicht ein Einzugsbereich sein) gebildet werden sollen. Die Hansestadt Rostock erfüllt hier die Mindestanforderung, nämlich 2 Einzugsbereiche. Dieses soll zur Ausnutzung der Schulpotenziale führen. Der Gesamtbereich Rostocker Heide gehört mit dem Seebad Warnemünde zum Schuleinzugsbereich eins.

 

Herr Dudek: Ist sichergestellt, dass alle Grundschulkinder nach Warnmünde zur Schule gehen?

 

Herr Brandes: Das hängt von der Kapazität der Schulen und dem Wunsch der Eltern ab. Grundsätzlich soll hier auch die bestehende Beziehung zu Warnemünde aufrechterhalten werden. Generell ist die örtliche Nähe der entscheidende Faktor. Aber ja Warnemünde ist eine für sie zuständige Schule.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“ (Anlage 1).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage