01.11.2017 - 5.4 Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 01.11.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maronde informiert zu den Hintergründen der Änderung des B-Planes. Die Flächen der Wasserstraße und der Tankstelle wurden ebenfalls im B-Plan mit aufgenommen, da sich die Lärmkontingente verändert haben.
Neben der Berufsfeuerwehr sind auch Angebotsflächen für die Freiwillige Feuerwehr, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst vorgesehen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“,
begrenzt
• im Nordwesten: durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch den Zaun an der Nordwestgrenze der Feuerwache sowie dessen Verlängerung nach Nordost,
• im Nordosten: durch die Flurstücksgrenze zwischen Feuerwache und der Gartenanlage „Groter Pohl“ sowie deren Verlängerung nach Südosten und durch die Nordgrenze des Geländes der Autowaschanlage,
• im Südosten: durch die vorhandene Straße Pütterweg,
• im Südwesten: durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße.
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2009, Auslegungsbeschluss vom 27.01.2010 über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“, östlicher wie westlicher Teil, sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss nur für den östlichen Teil vom 02.02.2011.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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