15.11.2017 - 9 Information des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Bornstein verliest eine Antwort der Verwaltung zur Thematik „Ablöse und Umsetzung von Spielplätzen für Kleinkinder im Rahmen von Bauanträgen.

-          Verfahrensweise bei Antrag auf Abweichung oder Befreiung von der Spielplatzsatzung

-          Einrichtung eines städtischen Ablösefonds nicht möglich (Korruptionsverdacht naheliegend)

-          Bauamt kann im Fall eines nicht ausreichenden Nachweises von Kleinkindspielflächen eine „Abweichungsgebühr“ vom Bauherrn fordern (Baugebührenverordnung)

-          Gebühr richtet sich nach Höhe des durchschnittlichen Herstellungspreises

-          Gesetzgeber sieht Ablösemöglichkeit in der Landesbauordnung nicht vor

 

Der Ortsbeirat kritisiert den Umfang der Antwortschreiben der Verwaltung.

Er fordert klare Kernaussagen.