01.11.2017 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Entwurf wurde dem OBR bereits in der Sitzung am 22.02.2017 vorgestellt.

 

Herr Maronde und Herr Drescher erklären, dass sich zum ersten Entwurf im Wesentlichen nichts geändert hat. Das Gebiet grenzt unmittelbar an den Bereich Werftdreieck. Unklar ist noch in welcher Geschossigkeit im nordwestlichen Bereich gebaut wird.

 

Der OBR beschließt folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag zu 2017/BV/3141

 

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um:

Mit dem B-Plan werden folgende wesentlichen Planungsziele werden:

 

Umwandlung eines bisherigen Gewerbestandortes in ein gemischt genutztes Gebiet aus                                            

 Wohnen in sinnvoller und effektiver Auslastung zur Schaffung von vielfältigen

 Wohnungsangeboten für breite Schichten der Bevölkerung und nicht wesentlich störendem

 Gewerbe

Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und

Dienstleistungsinfrastruktur(Kinderbetreuungseinrichtungen,Sport-und

 Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel)

Integration der vorhandenen Betriebe bzw. koordinierte Verlagerung von störenden Firmen

Ergänzung der städtebaulichen Struktur aus dem Wettbewerbsergebnis für den unmittelbar

 angrenzenden B-Plan „Wohnen am Werftdreieck“, mit einer Weiterführung der zentralen

 Grünachse und zentralen Parkhäusern

Begrenzung der Gebäudehöhen auf 4 bis 5 Geschosse, entsprechend den Planungen für

 das süstlich angrenzende Gebiet; im nordwestlichen Bereich soll eine größere

 Geschossigkeit ermöglicht werden

verkehrsberuhigte Gestaltung des Gebietsinneren

Integration eines Fahrradschnellweges entlang der Bahntrasse

Beachtung des Flächenbedarfs für eine zukunftsfähige Bahnanbindung des Fracht- und

 Fischereihafens

 

Abstimmung: 7 JA

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt

im Norden/

Nordosten:durch die nördliche Kante der Werftstraße und deren Verlängerung (ehemalige Doberaner Chaussee)

im Süden :durch das unbebautes Grundstück nördlich der Max-Eyth-Straße

im Westen:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde

 

soll der Bebauungsplan Nr. 10.W.199 „Werftdreieck - Quartier West“ aufgestellt werden.

 

Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage