25.10.2017 - 6.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Laube bittet Herrn Hortig (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) um Erläuterung des Verfahrens. Nach einer kurzen Einführung erteilt er Herrn Millahn (rogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung BSD) das Wort. Es folgt eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfes, bei dem, detaillierte Erläuterungen zu den Festsetzungen der Flächen und deren Nutzungsmöglichkeiten dargestellt werden. Dabei räumt Herr Millahn ein, dass die bei der geplanten Wendeanlage, die zur Erschließung des Wohngebietes für den Autoverkehr aus Richtung Satower Straße gebaut werden soll, langfristig ein weiterer Ausbau der Wohnbauflächen ermöglicht werden kann. Es wird bestätigt, dass sowohl das Amt für Verkehrsanlagen, als auch die RSAG, bei der Planung eingebunden waren. Darüber hinaus ist langfristig ein neues Verkehrssystem zwischen Kritzmow und Biestow denkbar.

Die Verkehrserschließung von der Satower Straße ist mittels mehrere Varianten auf Machbarkeit geprüft worden. Die Entscheidung zur Variante 3c erfolgte auch mit mehrheitliche Zustimmung in der Mitgliederversammlung der Kleingartenanlage.

Herr Papenhagen, Vorsitzender des örtlichen Gartenvereins, kritisiert, dass die Streckenführungsvariante 3c die Gartenanlage spalte. Die Gartenanlage sei ein Biotop und solle kompakt bleiben. Zudem befürchte er ein noch heres Verkehrsaufkommen, als bisher bedacht wurde. Daher wäre die Anbindung „Kiefernweg“ störungsfreier.

 

Herr Jordan vom Gartenverein plädiert ebenfalls für diese Variante, da man sich ansonsten bei einem festgestellten Verkehrsaufkommen von ca. 4.500 Fahrzeugen in 24 Stunden im Garten nicht mehr erholen könne.

 

Herr Laube eröffnet die Möglichkeit, alle Anregungen zu diesem Thema während der Auslegung einbringen zu können. Er verweist auf die noch folgende „Information über die Entstehung der Streckenführung der Zufahrtsstraße „Kiefernweg““(2017/IV/3186).

 

Frau Bornstein berichtet von Erfahrungen z. B. Erschließung Wohngebiet Kassebohm. Der Kleingartenverein „Cramons Tannen Rostock e.V sei mit weitaus höheren Verkehrsbelastungen konfrontiert. Dennoch seien keine Beschwerden von Anwohnern oder Kleingärtnern zu verzeichnen.

 

Frau Müller, 2. Vorsitzende des Vereins „Leben in Biestow e.V.“, verliest ein Schreiben zur Beschlussvorlage 2017/BV/3148 und übergibt Herrn Laube die Ausführungen. (siehe Anlage)

 

Es folgt eine rege Diskussion zu einzelnen Inhalten der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 09.W.190.

 

Im Anschluss daran wird festgestellt, dass die vom Ortsbeirat angeregten und von der Bürgerschaft festgelegten Planungsziele im Bebauungsplan weitestgehend Berücksichtigung fanden.

 

Herr Kunze sieht den Biotopverbund nicht ausreichend beachtet.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt:

im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen