02.11.2017 - 5 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

Herr Wiesner gibt Erläuterung zu den BV TOP 5.1-5.3

 

Alle drei BV sind im Zusammenhang zu betrachten.

Die HRO hat in 2015 eine Schuleinzugsbereichssatzung erstellt und beschlossen. Kernbestandteil war die Bildung eines ganzheitlichen Schuleinzugsbereiches für das Gesamtterritorium der HRO. Durch eine zwischenzeitlich veränderte Gesetzeslage wurde keine Genehmigung erteilt. Gesamtterritoriale Schuleinzugsbereiche sind unzulässig und sollen auf kleinräumige Einzugsbereiche abgestellt werden.

Der BS-Beschluss Nr.2014/BV/0486 muss somit aufgehoben werden.

 

Die 2.BV entlt eine neue Fassung, kleinräumige Schuleinzugsbereiche wurden gebildet, je nach Schultyp. Diese sind die Grundvoraussetzung für eine mögliche Erstattung notwendiger Aufwendungen für eine Schülerbeförderung. Die Satzung bezieht sich auf die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock.

 

Die 3.BV „Schülerbeförderungssatzung“ regelt dieglichkeit der Erstattung notwendiger Aufwendungen der Schülerbeförderung. Die Stadt übernimmt unter bestimmten Prämissen die Fahrt-Kosten.