10.10.2017 - 12.1 Modifizierung des Verfahrens zur Umsetzung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Einführung der Verwaltung. Wenn im Frühjahr 2018 die Fördervorschläge im Ausschuss diskutiert werden, ist für 2 Jahre eine Planungs- und Finanzsicherheit der Träger gegeben. Die Nachfrage von Herrn Osterloh, ob die zweckgebundenen Mittel für die Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit gedeckelt sind, bejaht die Verwaltung. Nach längerem Meinungsaustausch, u. a. zur  Begrifflichkeit Modifizierung, stellt Frau Dr. Rittiger den Änderungsantrag auf nachfolgende Umformulierung des Beschlusstextes:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Herausnahme der zweckgebundenen Mittel für die Jugend- und Schulsozialarbeit aus dem Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren) für die Jahre 2018/2019.  

 

Der Änderungsantrag wird durch die Mitglieder einstimmig befürwortet. Die Vorsitzende lässt nun die Vorlage  3116 in geänderter Fassung abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Modifizierung des Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren).

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Herausnahme der zweckgebundenen Mittel für die Jugend- und Schulsozialarbeit aus dem Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren) für die Jahre 2018/ 2019.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt