24.10.2017 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Anwohner aus dem Kapitänsring:

  • 1. Straßendeckenerneuerung nach Baumaßnahmen in schlechter Qualität
  • 2. regelmäßige Statistiken zu Immissionswertenssen vorliegen

 

Ortsamt gibt zu 1. Hinweis an die Straßenaufsicht weiter

 

Herr Massenthe:

  • Zum TOP der Tagesordnung am 28.11.2017 zu Umweltbelastungen im Bereich; eingeladen sind Vertreter vom Amt für Umweltschutz, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie sowie das Staatliche Amt für Landwirtschaft- und Umwelt Mittleres Mecklenburg.

 

Verlesung des Antwortschreibens von Herrn Wagner (A73):

 

r Belange des Immissionsschutzes beim Betrieb von Anlagen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die danach erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften maßgeblich. Das BImSchG unterscheidet zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Bzgl. der genehmigungsbedürftigen Anlagen ist die Genehmigung im § 4 und die Anforderungen an Errichtung und Betrieb im § 5 ff. geregelt. Welche Anlagen genehmigungsbedürftig sind, wird durch die 4. BImSchV bestimmt. Bzgl. der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb im § 22 ff. festgelegt.

Das StALU ist für den Vollzug des BImSchG hinsichtlich der genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig, d. h., genehmigt und überwacht diese. Dagegen ist die Stadt für den Vollzug des BImSchG hinsichtlich der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig. Dieses umfasst v. a. die Bestimmung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und die Durchsetzung bei bestehenden Anlagen.

Das LUNG ist für die fachlich-technischen Aufgaben zur Durchführung des BImSchG verantwortlich. U. a. werden Prognosen, Messungen und Beurteilungen von Umwelteinwirkungen durchgeführt und im Rahmen der Genehmigung und Überwachung von Anlagen geprüft.             

 

Vorschlag: Der Bauausschuss wird bis zum 05.11.2017 eine detaillierte Auflistung der Schwerpunktfragen erstellen.                                                       

 

Abstimmung im Ortsbeirat: einstimmig dafür

 

Herr Jäger:

  • L22 stadteinwärts ist augenscheinlich fertig gestellt aber nicht frei gegeben. Kann diese Spur nicht geöffnet werden, um den Verkehr zu entlasten? (siehe Sperrung B105)

 

Herr Westphal:

  • Straßen werden erst nach der Übergabe frei gegeben

Ortsamt fragt nach, wann Übergabe

 

Frau Bruhn:

  • Problematik Parken entlang der Rostocker Straße besteht weiterhin
  • unbefestigte Randstreifen sind hochgradig kaputt gefahren
  • das Einstellen in Klarschiff zeigte keinen Erfolg
  • cher sind bis 50 cm groß

 

Herr Massenthe:

  • Eine persönliche Anzeige (Anzeigebögen sind im Ortsamt erhältlich) für die dort parkenden Fahrzeuge könnte helfen.

 

Herr Westphal:

  • Das Ortsamt wird diese Thematik nochmals an den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsbehörde weiter geben.