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Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschluss:
Der Entwurf der südlichen Teilfläche (Teilfläche 1) des Bebauungsplans Nr. 12.W.188
und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen: 1. Planentwurf Teilfläche 1,
Abstimmungsergebnis:
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