10.10.2017 - 5.1.4 Beschluss über die Auslegung der südlichen Teil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fritsche erläutert die Beschlussvorlage und begründet diese. Es sollen städtebauliche Missstände beseitigt und notwendige Wohnungsbauflächen entwickelt werden. Im Vorfeld wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Herr Scheube erläutert, dass der Ortsbeirat sich eine Überplanung des gesamten Gebietes gewünscht hätte, aber grundsätzlich der Bau von Wohnungen begrüßt wird, zumal auch eine Verkehrsverbindung nach Kassebohm geschaffen wird. Er fragt nach, ob der südliche Bereich (derzeit grüner Wall) zurückgebaut wird. Weiterhin erkundigt er sich danach, wann der "westliche" Teil (ehemaliges Gewerbegebiet) als B-Plan-Gebiet geplant ist. Frau Fritsche erläutert, dass die Erarbeitung dieses B-Planes vorgezogen wurde, um zügig Wohnungsbauflächen zu entwickeln. Eine Verkehrsanbindung erfolgt trotzdem und der Bestandsplan gilt unabhängig davon weiter (GE-Kassebohm).

Herr Bull als Anwohner erhält Rederecht und fragt, wieso auf einer sehr gut begrünten Fläche mit der gewachsenen Natur wie den "Wallanlagen" 5 Wohneinheiten entstehen. Frau Fritsche erläutert dazu, dass die "Wallanlagen" ursprünglich als Lärmschutzanlagen für die ehemalige Molkerei gedacht waren. Diese sind jetzt nicht mehr nötig und die Fläche ist für den Wohnungsbau ohne größeren Eingriff gut geeignet.

Herr Bothur fragt nach, ob es sich um Wald handelt, daher eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz notwendig ist und wie diese vorgesehen sei. Frau Fritsche sagt das Nachreichen einer Erläuterung in Abstimmung mit 67 zu. Herr Penzlin fragt nach, ob eine F-Planänderung notwendig ist, welche Verfahrensart nach BauGB gewählt wurde und wie die Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Frau Fritsche erläutert den Verfahrensweg.

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Beschluss:

Der Entwurf der südlichen Teilfläche (Teilfläche 1) des Bebauungsplans Nr. 12.W.188 „Ehemalige Molkerei“, Neubrandenburger Straße

begrenzt:

      im Norden: - südlich der im B-Plan Nr. 12.GE.68 Gewerbegebiet „Kassebohm“ 

                           festgesetzten Gewerbefläche             

      im Osten:   - nordwestlich des Wohngebietes Kassebohm bis zum südlichen

                         Grundstücksende der ehemals neuen Molkerei

      im Süden:  - Grundstücksgrenze der ehemals neuen Molkerei einschließlich

                           Lärmschutzwall

      im Westen: - entlang der Neubrandenburger Straße (L 191/B 103) bis zum

              Grundstücksende der alten Molkerei

und die Begründung dazu werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage