05.10.2017 - 5.3 Aufgabenstellung für die Beauftragung eines ext...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 05.10.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Epper gibt eine Einführung zur Beschlussvorlage. Der Agendarat hat die Bürgerbeteiligung hervorgehoben. Die Bürgerschaft hat 2016 einen Beschluss zur Erstellung eines Bürgerleitfadens gefasst. Die Aufgabenstellung ist das Ergebnis eines umfassenden Arbeitsprozesses. Die Ausschreibung sollte kurzfristig erfolgen. Die Änderungswünsche des Agendarates werden so akzeptiert.
Frau Jahnel fragt nach den Kosten. Mit der Beauftragung wird nur eine Grundfassung erstellt. Die Umsetzung muss auch gesichert werden.
Frau Epper antwortet, dass die Kosten für den Auftrag auf ca. 70.000,- EURO geschätzt werden. Die Umsetzung muss dann nach Schaffung einer entsprechenden Stelle erfolgen.
Es erfolgt die Abstimmung über die Änderungsanträge des Agendarates.
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der Herausforderung
stehen, Projekte im Bereich der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung
zu realisieren."
wird geändert in:
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der
Herausforderung stehen, Projekte einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung der Stadt, wie in sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadtentwicklung zu konzipieren und zu realisieren."
Begründung:
Stadtentwicklung umfasst auch die Bereiche Kultur, Verkehr, Bildung, Sport,
Denkmalschutz u. a. und sollte nicht, wie in der BV formuliert, eingegrenzt werden.
Die Begriffsdefinition z. B. für sozial ist in Nachschlagewerken nicht eindeutig und kann
nicht automatisch auf o. g. Bereiche ausgedehnt werden. Nachhaltigkeit sollte generelles
Gebot sein und erfordert auch vorausschauend zu agieren, also zu konzipieren.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
|
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
2. Punkt 1.2. Durchführung / Moderation
2. Anstrich
„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie Moderation [...]"
wird geändert in:
„Vor- und Nachbereitung (inkl. einer Dokumentation) sowie externe Moderation [...]"
Begründung:
Wahrung des Neutralitätsprinzips, wie es zum Bürgerforum am 3. Juli bereits zum Ausdruck
kam.
3. Anstrich
„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der Öffentlichkeit
◦ min. 8 Gespräche […]"
wird geändert in:
„Durchführung von Expertengesprächen mit der Verwaltung, der Politik sowie der
Öffentlichkeit
◦ min. 8 Zusammenkünfte [...]"
Begründung:
Der Begriff Zusammenkünfte lässt offen, in welcher Form die jeweiligen Treffen erfolgen.
Besonders bei der Einbeziehung der jungen Generation (u. a. Stadtjugendring, Jugendforum)
und von Menschen mit Behinderungen oder im höheren Lebensalter erscheint es sinnvoll,
keine Form festzulegen, um ggf. andere Beteiligungsformen als ein Gespräch zu
ermöglichen (wie z. B. Ideenwerkstätten, E-Partizipation usw.).
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
|
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|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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3. Punkt 1.4. Erfassung und Sichtung des vorliegenden Materials
wird um einen Punkt ergänzt:
k. Leitlinien/Satzungen anderer Kommunen mit entsprechend guten Erfahrungen (z. B.
Heidelberg, Potsdam, Erfurt)
Begründung:
Auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückzugreifen, kann Fehler verhindern.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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Danach wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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2
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66,1 kB
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3
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48 kB
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